Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Kusel für das Haushaltsjahr 2022

Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Kusel für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
1262/2022/1
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss hat dem Kreistag in seiner Sitzung am 25.04.2022 empfohlen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022 mit einem Kreisumlagehebesatz von 43 % zu beschließen.

In Abänderung der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag den Haushalt 2022 mit einem Kreisumlagehebesatz von 43,75%.

Haushaltsatzung und Haushaltsplan sind entsprechend anzupassen.

Beschlussvorlage:

 

Nach Aufstellung des Etatentwurfs für den Ergebnishaushalt 2022 wird ein Jahresfehlbetrag von 13,3 Mio. € ausgewiesen. Dieser liegt um 6,4 Mio. € über dem Jahresfehlbetrages des Jahres 2021, der sich somit fast verdoppelt hat. Ursächlich für die Mehrbelastungen gegenüber dem Planjahr 2021 sind vor allen die gestiegenen Nettoaufwendungen der sozialen Sicherung von 2,8 Mio. €. Die Steigerungen bei den Nettopersonal- und Versorgungsaufwendungen schlagen mit einem Mehrbedarf von 1,8 Mio. € zu buche und die Aufwendungen beim ÖPNV / Schülerbeförderung steigen um 1 Mio. €. Bei Haushaltsvorgesprächen mit Vertretern der ADD wurde verdeutlicht, dass eine Verdoppelung des Jahresfehlbetrages und ein Überschreiten des Deckels bei den freiwilligen Leistungen um rd. 615 T€ nicht hinnehmbar seien. Diese Umstände würden Maßnahmen der Staatsaufsicht erforderlich machen. Außerdem würden dauerhafte Verbesserungen im Einnahmebereich (Kreisumlage) zur Hälfte auf den Deckel der freiwilligen Leistungen angerechnet werden. Aus diesem Grund hat die Verwaltung in der Sitzung des Kreisausschusses vom 25.04.2022 einen Haushalt mit einer Anhebung des Kreisumlagehebesatzes von 1,5% auf 44,5% eingebracht. Dieser fand jedoch keine Mehrheit, sodass der Kreisausschuss dem Kreistag einen Haushalt ohne Anhebung des Kreisumlagehebesatzes empfohlen hat. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt einen Gesprächstermin mit der ADD sowie dem Kreisvorstand und den Fraktionsspitzen zu vereinbaren.

Im Rahmen dieses Gespräches am 05.05.2022 wurden dann nochmal die Argumente mit Vertretern der ADD ausgetauscht. Diese wiederholten den Grundsatz des Haushaltsausgleichs und forderten, dass der Deckel von 2,985 Millionen € bei den freiwilligen Leistungen eingehalten wird. Auch mit einer Einnahmeerhöhung könne das Überschreiten des Deckels von 615.113 € ausgeglichen werden. Dabei sei natürlich auch denkbar, die Anhebung des Umlagesatzes. Diese Anhebung könne nicht per Ersatzvornahme durch die ADD durchgesetzt werden. Die ADD appellierte an die ehrenamtlichen Mandatsträger mit Verantwortung zum Wohle des Landkreises zu handeln und mit Ihren Entscheidungen zur Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushalts beizutragen.

Von den ehrenamtlichen Vertretern des Landkreises wurde vorgetragen, dass die größte Haushaltsverschlechterung gegenüber dem Vorjahr, der Anstieg der Aufwendungen der sozialen Sicherung mit 2,8 Mio. € ausmacht, allein beim Bereich der Kindertagesstätten sei ein Zuwachs von rd. 1,5 Mio. € zu verzeichnen. Zusammengefasst ist dieser Zuschussbedarf auf 43,6 Mio. € angewachsen und belastet den Kreishaushalt mit 37,4 Mio. €, wenn die vom Land zur Entlastung der Kommunen (Auswirkung des Neuwieder Urteils) gewährten Schlüsselzuweisungen C (6,2 Mio. € - 14,22% der ungedeckten Aufwendungen) mit berücksichtigt. D.h. dass noch nicht einmal die Kreisumlage von 35,8 Mio. € ausreicht um die Aufwendungen der Sozialen Sicherung zu decken (Deckungsgrad 96%). Die Ehrenamtlichen fühlen sich von dieser „Soziallast“ einfach „erdrückt“ und von Land und Bund allein gelassen und möchten den Bürgern des Landkreises trotzdem einen Hauch von Lebensqualität ermöglichen. Geschlossen stehen die Kreistagsmitglieder auch grundsätzlich hinter den freiwilligen Leistungen. Hier werden insbesondere im kulturellen Bereich Infrastrukturen / Denkmäler erhalten, was zum einen gesetzlich vorgeschrieben ist, zum anderen in anderen Landesteilen im Eigentum und somit in der Unterhaltungspflicht des Landes stehen. Auch im Haushalt 2022 steht eine denkmalschutzrechtliche Sanierung einer Mauer auf der Burg-Lichtenberg an, was die freiwilligen Leistungen mit 79 T€ belastet. Hier müsse der von der ADD gesetzte Deckel der freiwilligen Leistungen überdacht werden. Genauso wäre eine Anpassung aufgrund der tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten zu bewerten. Die nicht gedeckten Personalkosten machen einen Anteil von 46% am freiwilligen Defizit aus. Es sollte auch hier erwähnt sein, dass bereits erhebliche Reduzierungen der freiwilligen Leistungen in den vergangenen Jahren vorgenommen wurden. Beispielhaft sei hier die Abschaffung des Projektes „Kunst im Grünen“ an der Wasserburg, Schließung des Büros im Revilo und die Reduzierung 1 Stelle im Servicebüro Kultur ab 2022 zu erwähnen.

Natürlich wurden andererseits wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge zusätzlich übernommen, welche für die Einwohner wichtige Standortfaktoren darstellen. Das Vitalbad in Kusel bietet den Einwohnern die Möglichkeit ganzjährig das Schwimmen, als Freizeit- und Sportgestaltung, auszuüben.  Auch für den Schulsport (Leistungskurs Sport beim Siebenpfeiffergymnasium) ist das Bereitstellen eines Schwimmbades unerlässlich, zumal es kreisweit das einzige öffentliche Hallenbad ist. Auch den Zugang zu digitalen Medien betrachten die Kreistagsmitglieder als große Herausforderung um für die Einwohner, auch bezogen auf den Arbeitsplatz (Heimarbeit), Zugang zu einer entsprechenden Infrastruktur zu ermöglichen. Hier seien die Projekte Smart Cities und auch das graue Flecken Programm zur Herstellung eines flächendeckenden Breitbandangebotes zu erwähnen, welche natürlich auch die freiwilligen Leistungen tangieren. Solche „Investitionen“ stellen die Weichen für ein lohnendes Wohnen und Arbeiten in unserem strukturschwachen Kreis Kusel.

Trotz alledem ist den Mitgliedern des Kreistages bewusst, dass an der ein oder anderen Stelle im Haushalt an den „Schrauben zu drehen“ ist. Die Haushaltskommission und eine Controllerin haben ihre Arbeit aufgenommen und es werden zur Zeit Potentiale im Bereich Kultur und Fremdenverkehr analysiert. Konkrete Maßnahmen konnten bei der Planaufstellung 2022 aufgrund der Zeitschiene noch nicht berücksichtigt werden, werden aber beim Haushaltsvollzug und auch zukünftig erwartet.

Im Bewusstsein, dass eine Anhebung des Kreisumlagesatzes lediglich die Liquiditätsverschuldung von der Kreisebene auf die Ebene Orts- und  Verbandsgemeinden entsprechend verlagert wird, können sich die politischen Vertreter eine Anhebung um 0,75% vorstellen, und erwarten von der ADD im Gegenzug Zugeständnisse bei der Höhe des Deckels der freiwilligen Leistungen. Durch die Anhebung des Kreisumlagehebesatzes von 43% um 0,75% auf 43,75% würde im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag von 12.710.900 € entstehen. Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen über -7.944.909 € betragen. Dies wären Verbesserungen gegenüber der Beschlussempfehlung des Kreisausschuss von 624.974 €. Darüber hinaus versucht der Landrat bei den freiwilligen Leistungen 300.000 Euro einzusparen. Eine 10%-ige Haushaltssperre bei den freiwilligen Leistungen ist möglich.