Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss hat
dem Kreistag in seiner Sitzung am 25.04.2022 empfohlen den Haushaltsplan und
die Haushaltssatzung 2022 mit einem Kreisumlagehebesatz von 43 % zu
beschließen.
In Abänderung der
Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag den Haushalt 2022 mit
einem Kreisumlagehebesatz von 43,75%.
Haushaltsatzung und
Haushaltsplan sind entsprechend anzupassen.
Beschlussvorlage:
Nach Aufstellung des
Etatentwurfs für den Ergebnishaushalt 2022 wird ein Jahresfehlbetrag von 13,3
Mio. € ausgewiesen. Dieser liegt um 6,4 Mio. € über dem Jahresfehlbetrages des
Jahres 2021, der sich somit fast verdoppelt hat. Ursächlich für die Mehrbelastungen
gegenüber dem Planjahr 2021 sind vor allen die gestiegenen Nettoaufwendungen
der sozialen Sicherung von 2,8 Mio. €. Die Steigerungen bei den Nettopersonal-
und Versorgungsaufwendungen schlagen mit einem Mehrbedarf von 1,8 Mio. € zu
buche und die Aufwendungen beim ÖPNV / Schülerbeförderung steigen um 1 Mio. €.
Bei Haushaltsvorgesprächen mit Vertretern der ADD wurde verdeutlicht, dass eine
Verdoppelung des Jahresfehlbetrages und ein Überschreiten des Deckels bei den
freiwilligen Leistungen um rd. 615 T€ nicht hinnehmbar seien. Diese Umstände
würden Maßnahmen der Staatsaufsicht erforderlich machen. Außerdem würden
dauerhafte Verbesserungen im Einnahmebereich (Kreisumlage) zur Hälfte auf den
Deckel der freiwilligen Leistungen angerechnet werden. Aus diesem Grund hat die
Verwaltung in der Sitzung des Kreisausschusses vom 25.04.2022 einen Haushalt
mit einer Anhebung des Kreisumlagehebesatzes von 1,5% auf 44,5% eingebracht.
Dieser fand jedoch keine Mehrheit, sodass der Kreisausschuss dem Kreistag einen
Haushalt ohne Anhebung des Kreisumlagehebesatzes empfohlen hat. Gleichzeitig
wurde die Verwaltung beauftragt einen Gesprächstermin mit der ADD sowie dem
Kreisvorstand und den Fraktionsspitzen zu vereinbaren.
Im Rahmen dieses
Gespräches am 05.05.2022 wurden dann nochmal die Argumente mit Vertretern der
ADD ausgetauscht. Diese wiederholten den Grundsatz des Haushaltsausgleichs und
forderten, dass der Deckel von 2,985 Millionen € bei den freiwilligen
Leistungen eingehalten wird. Auch mit einer Einnahmeerhöhung könne das
Überschreiten des Deckels von 615.113 € ausgeglichen werden. Dabei sei
natürlich auch denkbar, die Anhebung des Umlagesatzes. Diese Anhebung könne
nicht per Ersatzvornahme durch die ADD durchgesetzt werden. Die ADD appellierte
an die ehrenamtlichen Mandatsträger mit Verantwortung zum Wohle des Landkreises
zu handeln und mit Ihren Entscheidungen zur Vorlage eines genehmigungsfähigen
Haushalts beizutragen.
Von den ehrenamtlichen
Vertretern des Landkreises wurde vorgetragen, dass die größte Haushaltsverschlechterung
gegenüber dem Vorjahr, der Anstieg der Aufwendungen der sozialen Sicherung mit
2,8 Mio. € ausmacht, allein beim Bereich der Kindertagesstätten sei ein Zuwachs
von rd. 1,5 Mio. € zu verzeichnen. Zusammengefasst ist dieser Zuschussbedarf
auf 43,6 Mio. € angewachsen und belastet den Kreishaushalt mit 37,4 Mio. €, wenn die vom Land zur
Entlastung der Kommunen (Auswirkung des Neuwieder Urteils) gewährten
Schlüsselzuweisungen C (6,2 Mio. € - 14,22% der ungedeckten Aufwendungen) mit
berücksichtigt. D.h. dass noch nicht einmal die Kreisumlage von 35,8 Mio. € ausreicht um die
Aufwendungen der Sozialen Sicherung zu decken (Deckungsgrad 96%). Die
Ehrenamtlichen fühlen sich von dieser „Soziallast“ einfach „erdrückt“ und von
Land und Bund allein gelassen und möchten den Bürgern des Landkreises trotzdem
einen Hauch von Lebensqualität ermöglichen. Geschlossen stehen die
Kreistagsmitglieder auch grundsätzlich hinter den freiwilligen Leistungen. Hier
werden insbesondere im kulturellen Bereich Infrastrukturen / Denkmäler
erhalten, was zum einen gesetzlich vorgeschrieben ist, zum anderen in anderen
Landesteilen im Eigentum und somit in der Unterhaltungspflicht des Landes
stehen. Auch im Haushalt 2022 steht eine denkmalschutzrechtliche Sanierung
einer Mauer auf der Burg-Lichtenberg an, was die freiwilligen Leistungen mit 79
T€ belastet. Hier müsse der von der ADD gesetzte Deckel der freiwilligen
Leistungen überdacht werden. Genauso wäre eine Anpassung aufgrund der
tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten zu bewerten. Die nicht
gedeckten Personalkosten machen einen Anteil von 46% am freiwilligen Defizit
aus. Es sollte auch hier erwähnt sein, dass bereits erhebliche Reduzierungen
der freiwilligen Leistungen in den vergangenen Jahren vorgenommen wurden.
Beispielhaft sei hier die Abschaffung des Projektes „Kunst im Grünen“ an der
Wasserburg, Schließung des Büros im Revilo und die Reduzierung 1 Stelle im
Servicebüro Kultur ab 2022 zu erwähnen.
Natürlich wurden
andererseits wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge zusätzlich übernommen,
welche für die Einwohner wichtige Standortfaktoren darstellen. Das Vitalbad in
Kusel bietet den Einwohnern die Möglichkeit ganzjährig das Schwimmen, als
Freizeit- und Sportgestaltung, auszuüben.
Auch für den Schulsport (Leistungskurs Sport beim
Siebenpfeiffergymnasium) ist das Bereitstellen eines Schwimmbades unerlässlich,
zumal es kreisweit das einzige öffentliche Hallenbad ist. Auch den Zugang zu
digitalen Medien betrachten die Kreistagsmitglieder als große Herausforderung
um für die Einwohner, auch bezogen auf den Arbeitsplatz (Heimarbeit), Zugang zu
einer entsprechenden Infrastruktur zu ermöglichen. Hier seien die Projekte
Smart Cities und auch das graue Flecken Programm zur Herstellung eines
flächendeckenden Breitbandangebotes zu erwähnen, welche natürlich auch die
freiwilligen Leistungen tangieren. Solche „Investitionen“ stellen die Weichen
für ein lohnendes Wohnen und Arbeiten in unserem strukturschwachen Kreis Kusel.
Trotz alledem ist den
Mitgliedern des Kreistages bewusst, dass an der ein oder anderen Stelle im
Haushalt an den „Schrauben zu drehen“ ist. Die Haushaltskommission und eine
Controllerin haben ihre Arbeit aufgenommen und es werden zur Zeit Potentiale im
Bereich Kultur und Fremdenverkehr analysiert. Konkrete Maßnahmen konnten bei
der Planaufstellung 2022 aufgrund der Zeitschiene noch nicht berücksichtigt
werden, werden aber beim Haushaltsvollzug und auch zukünftig erwartet.
Im Bewusstsein, dass
eine Anhebung des Kreisumlagesatzes lediglich die Liquiditätsverschuldung von
der Kreisebene auf die Ebene Orts- und
Verbandsgemeinden entsprechend verlagert wird, können sich die
politischen Vertreter eine Anhebung um 0,75% vorstellen, und erwarten von der
ADD im Gegenzug Zugeständnisse bei der Höhe des Deckels der freiwilligen
Leistungen. Durch die Anhebung des Kreisumlagehebesatzes von 43% um 0,75% auf
43,75% würde im Ergebnishaushalt ein Jahresfehlbetrag von 12.710.900 €
entstehen. Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen über -7.944.909 €
betragen. Dies wären Verbesserungen gegenüber der Beschlussempfehlung des
Kreisausschuss von 624.974 €. Darüber hinaus versucht der Landrat bei den
freiwilligen Leistungen 300.000 Euro einzusparen. Eine 10%-ige Haushaltssperre
bei den freiwilligen Leistungen ist möglich.