Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKOKU),

Betreff
Interkulturelles Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKOKU), hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Vorlage
0124/2012/1
Art
Vorlage KT

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Interkulturellen Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKOKU) in der vorgelegten Form zu.

 

 

Beschlussvorlage:

 

Nach Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz wurde beanstandet, dass der Gesellschaftsvertrag der Interkulturellen Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKOKU) nicht allen Anforderungen des Gemeindewirtschaftsrechts entspricht. So fehlten Angaben über die Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans mit fünfjähriger Finanzplanung und die Einräumung des Rechts zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gesellschaft (§ 57 LKO i.V.m. § 87 Abs. 1 Nr. 7 GemO).

 

In vorliegendem Gesellschaftsvertrag wurden die entsprechenden Anpassungen vorgenommen und damit den Beanstandungen des Rechnungshofes Rechnung getragen.

 

Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) ist mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier abgestimmt.