Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt
der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Interkulturellen Kompetenzzentrum
Rheinland-Pfalz GmbH (IKOKU) in der vorgelegten Form zu.
Beschlussvorlage:
Nach Prüfung der
Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landkreises durch den Rechnungshof
Rheinland-Pfalz wurde beanstandet, dass der Gesellschaftsvertrag der
Interkulturellen Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKOKU) nicht allen
Anforderungen des Gemeindewirtschaftsrechts entspricht. So fehlten Angaben über
die Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans mit fünfjähriger Finanzplanung
und die Einräumung des Rechts zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und
Wirtschaftsführung der Gesellschaft (§ 57 LKO i.V.m. § 87 Abs. 1 Nr. 7 GemO).
In vorliegendem
Gesellschaftsvertrag wurden die entsprechenden Anpassungen vorgenommen und
damit den Beanstandungen des Rechnungshofes Rechnung getragen.
Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) ist mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier abgestimmt.