Neuwahl von Ausschussmitgliedern aufgrund der Änderung des Stärkeverhältnisses der Kreistagsfraktionen

Betreff
Neuwahl von Ausschussmitgliedern aufgrund der Änderung des Stärkeverhältnisses der Kreistagsfraktionen
Vorlage
1256/2022
Art
Vorlage KT

Beschlussvorlage:

 

Herr Klaus Umlauff teilte am 14.02.2022 mit, dass er aus der AfD-Kreistagsfraktion sowie der AfD-Partei ausgetreten sei. Dadurch hat sich das Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen Fraktionen wie folgt verändert:

 

SPD-Fraktion:                                    11 Mitglieder

CDU-Fraktion:                                    10 Mitglieder

FWG-Fraktion:                                   5 Mitglieder

AfD-Fraktion:                                    4 Mitglieder

Bündnis90/Die Grünen-Fraktion:       4 Mitglieder

FDP-Fraktion:                                    2 Mitglieder

Klaus Umlauff:                                 Fraktionslos

Stefan Hoffmann:                              Fraktionslos

 

Gemäß § 39 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKO) sind die Ausschussmitglieder neu zu wählen, wenn sich das Stärkeverhältnis der im Kreistag vertretenen politischen Gruppen ändert und sich aufgrund der Änderung eine andere Verteilung der Ausschusssitze ergeben würde.

 

In den folgenden Ausschüssen/Gremien ergeben sich Änderungen der Sitzverteilung aufgrund der geänderten Stärkeverhältnisses:

 

  1. Schulträgerausschuss:

SPD erhält einen zusätzlichen Sitz, den die AfD verliert.

Textfeld: AfD und Bündnis 90/Die Grünen losen um einen Sitz, den die AfD 2019 besetzte

  1. Hauptversammlung Landkreistag
  2. Regionalvertretung Planungsgemeinschaft Westpfalz
  3. Aufsichtsrat Westpfalz-Klinikum GmbH
  4. Aufsichtsrat Neue Energie Pfälzer Bergland GmbH

 

  1. Textfeld: FWG erhält die Sitze, um die 2019 mit der AfD gelost werden musste.Ausschuss zur Beseitigung von Meinungsverschiedenheiten zwischen der Dienststellenleitung und der Personalvertretung nach dem LPersVG
  2. Aufsichtsrat IKOKU
  3. Arbeitskreis Kultur
  4. Burg Rat

 

 

In diesen Fällen erfolgt eine Neuwahl aller Ausschussmitglieder. Die Kreistagsfraktionen werden gebeten entsprechende Wahlvorschläge einzureichen, um möglichst mit einem gemeinsamen Wahlvorschlag zu wählen.