Zustimmung zur Neufassung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZÖPNV RPL Süd)

Betreff
Zustimmung zur Neufassung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZÖPNV RPL Süd)
Vorlage
1225/2022/1
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Basis des einstimmigen Grundsatzbeschlusses bezüglich der neuen Verbandsordnung des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd am 13.12.2021 beschließt der Kreistag des Landkreises Kusel die in der Anlage 2 zu dieser Vorlage beigefügte neue Verbandsordnung des ZÖPNV RLP Süd.

 

 

 

 

Anlage 1        Präsentation 65. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd am 13.12.2021, TOP 5 neue Verbandsordnung ZÖPNV RLP Süd

 

Anlage 2        Verbandsordnung ZÖPNV RLP Süd

 

Anlage 3        Stimmenverhältnisse ZÖPNV RLP Süd

 

Beschlussvorlage:

 

Vorbemerkungen

 

Am 13.02.2021 ist das neue Nahverkehrsgesetz (NVG) Rheinland-Pfalz in Kraft getreten, welches die bisherige gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1995 ersetzt hat. Die wesentlichen Kernpunkte des neuen NVG sind:

 

1.                                                                                                                                     Der Landesnahverkehrsplan (Fertigstellung bis Ende 2023, hierüber Konkretisierung der ÖPNV-Pflichtaufgabe und der landesweiten Standards des ÖPNV),

 

2.                                                                                                                                     die Schaffung von sogenannten Regionalausschüssen zur ergänzenden Beratung der Themen des öffentlichen Personennahverkehrs auf regionaler Ebene,

 

3.                                                                                                                                     die gesetzliche Etablierung der Verkehrsverbünde, da diese im alten Gesetz faktisch keine Erwähnung fanden. Der Grund hierfür war, dass im Jahr 1995 (außer einem noch sehr kleinen Verkehrsverbund Rhein-Neckar) in Rheinland-Pfalz noch keinerlei Verbundstrukturen bestanden.

 

4.                                                                                                                                     Weiterentwicklung der bisherigen Zweckverbände Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und Nord in zwei Zweckverbände Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und Nord

 

5.                                                                                                                                     Grundidee des Gesetzes: „ÖPNV aus einem Guss“ durch enge Kooperation aller Partner.

 

 

Neue Verbandsordnung Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd, Grundsatzbeschluss am 13.12.2021

 

Auf Basis dieser neuen gesetzlichen Grundlagen entstand das Erfordernis, die bisherige Verbandsordnung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd grundlegend zu überarbeiten. Dieser ist heute im Wesentlichen zuständig für die Planung, Finanzierung und Organisation des Schienenpersonennahverkehrs im südlichen Rheinland-Pfalz.

 

Die Verbandsordnung des neuen Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZÖPNV RLP Süd), der aus dem heutigen Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV Süd) weiterentwickelt wird, wurde in der Verbandsversammlung des ZSPNV Süd am 13.12.2021 einstimmig beschlossen. Auf Basis dieses Grundsatzbeschlusses erfolgen nun die Beschlüsse in den Gremien der bisherigen Mitglieder des ZSPNV Süd sowie der vier neuen Mitglieder (Städte Bingen, Bad Kreuznach, Ingelheim, Idar-Oberstein) des künftigen ZÖPNV RLP Süd.

 

 

Zentrale Punkte der neuen Verbandsordnung des ZÖPNV RLP Süd

 

Die neue Organisationsstruktur bildet im Wesentlichen die Organisationsveränderungen in den letzten Jahren ab, da es zum Zeitpunkt des alten Nahverkehrsgesetzes faktisch keine Verkehrsverbünde gab. Zum besseren Verständnis der künftigen ÖPNV-Organisationsstruktur ist diese in Anlage 1, Folie 6, grafisch dargestellt.

 

Zu den zentralen Punkten der neuen Verbandsordnung des ZÖPNV RLP Süd, die in der Anlage 2 beigefügt ist, gehören die folgenden Aspekte:

 

1.                                                                                                                                     Hauptziel der neuen Verbandsordnung ist die verbesserte Kooperation der bisherigen Schienenzweckverbände und der Verkehrsverbünde zur Schaffung eines ÖPNV-Angebotes „aus einem Guss“. Schon heute besteht im Süden des Landes eine enge Kooperation zwischen dem ZSPNV Süd und dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar auf politischer und Managementebene. Eine ähnlich enge Verknüpfung zwischen dem künftigen ZÖPNV Süd und dem Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund ist daher ebenfalls anzustreben.

 

2.                                                                                                                                     Im künftigen ZÖPNV RLP Süd nimmt die Geschäftsstelle in Kaiserslautern (zentrale Geschäftsstelle des ZÖPNV RLP Süd) wie heute alle Aufgaben im Hinblick auf die Planung, Finanzierung und Organisation des Schienenpersonennahverkehrs wahr.

 

3.                                                                                                                                     Die regionalen Buslinien, die unter die Finanzierungsregeln nach § 16 Abs. 7 NVG fallen (sog. Regionale Hauptlinien), sind Teil der Linienbündel in den Verkehrsverbünden. Dabei obliegt deren Planung und Gestaltung den Regionalausschüssen in Abstimmung mit der zentralen Geschäftsstelle des ZÖPNV Süd sowie dem für den ÖPNV zuständigen Ministerium, die ebenfalls Partner der jeweiligen Kooperations- und Finanzierungsverträge werden.

 

4.                                                                                                                                    Im ZÖPNV Süd werden zwei Regionalausschüsse gebildet: der Regionalausschuss Rheinhessen-Nahe sowie der Regionalausschuss Pfalz:

 

Die Regionalausschüsse nehmen nach § 7 Abs. 4 NVG innerhalb ihres jeweiligen Regionalausschussgebietes die Aufgaben der Gestaltung des Verbundtarifs, des Vertriebs, der Einnahmeaufteilung, der Fahrgastinformation, des Marketings und der verkehrlichen Planung (für den lokalen Busverkehr) für den Zweckverband wahr.

 

Ø                                       Im Bereich der Region Rheinhessen-Nahe wird der heutige Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Nahe (ZRNN) zum Regionalausschuss Rheinhessen-Nahe weiterentwickelt. Die regionale Geschäftsstelle ist in Ingelheim, die gleichzeitig die Geschäftsstelle des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes ist.

 

Ø                                       Der Regionalausschuss Rheinhessen-Nahe bedient sich zur Durchführung der in § 7 Abs. 4 NVG definierten Aufgaben des Zweckverbandes Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund, bzw. der RNN GmbH als regionale Geschäftsstelle.

 

Ø                                       Im Bereich der Pfalz bedient sich der Regionalausschuss Pfalz zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben aufgrund der Sonderstellung des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (Dreiländerverbund Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg) des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN).

 

5.                                                                                                                                     Mit dem Inkrafttreten der neuen Verbandssatzung ändert sich die Stimmengewichtung in der Verbandsversammlung. Heute hat jedes Mitglied (auch das Land Rheinland-Pfalz) eine Stimme. Künftig erfolgt die Stimmengewichtung entsprechend der Einwohnerzahl (Anlage 3).

 

 

Die detaillierten Unterschiede zwischen der heutigen Verbandsordnung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und des künftigen Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd sind in der beigefügten Power-Point-Präsentation dargestellt (Anlage 1).

 

 

Vor diesem Hintergrund ergeht folgender Beschlussvorschlag: