Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag:
a) den gegenüber dem Wirtschaftsplan 2020 entstandenen Mehraufwendungen
in Höhe von
rd. 551 T€ zuzustimmen;
b) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 der Einrichtung
„Abfallentsorgung“ wie
vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 12.783.949,81
€
Passiva: 12.783.949,81 €
und den Jahresverlust in Höhe von 436.655,53
€ gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.
Die Feststellung des
Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der
Jahresrechnung;
c) den Jahresverlust in Höhe von 436.655,53 € aus der allgemeinen
Rücklage zu
entnehmen.
Beschlussvorlage:
a)
Schlussbesprechung über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2020
Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die
Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.
Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO
über die Wirt-schaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach
hat die Rechnungs-legung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der
doppelten kaufmännischen Buch-führung zu erfolgen.
Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 wurde von der Verwaltung
entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH
geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene
Bestätigungsvermerk wurde uneinge-schränkt erteilt.
Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der
Beschlussvorlage bei. Darüber hinaus steht in der Sitzung ein Vertreter der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 12.783.949,81
€
Passiva: 12.783.949,81 €
Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch
folgende Sachverhalte beeinflusst:
·
Im Berichtsjahr reduzierten sich die
Umsatzerlöse insgesamt um TEUR 165. Diese Veränderung ergibt sich im
Wesentlichen aus niedrigeren Umsatzerlösen aus dem Betrieb gewerblicher Art (-
TEUR 128), bedingt durch geringere Einbaumengen auf der Deponie Schneeweiderhof,sowie
geringeren Erlösen aus der Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen (- TEUR
85) infolge gesunkener Verwertungspreise.
·
Der Materialaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr
um TEUR 497. Veränderungen ergaben sich dabei hauptsächlich in den Bereichen
der Rest-, Sperr- sowie Bioabfälle (+ TEUR 341). Die Mehraufwendungen sind
dabei überwiegend auf entsprechende Mengensteigerungen zurückzuführen.
·
Die Abschreibungen verringerten sich
gegenüber dem Vorjahr um TEUR 143 auf TEUR 659.Die Abschreibung der abnutzbaren
Vermögensgegenstände auf der Deponie Schneeweiderhof erfolgt mengenabhängig. Im
Berichtsjahr verringerten sich die Abschreibungen auf Grund der reduzierten
Einbaumenge auf der Deponie Schneeweiderhof.
·
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
reduzierten sich ebenfalls gegenüber dem Vorjahr (- TEUR 48). Dies hängt u. a. mit geringeren Aufwendungen für
Mieten und Pachten (- TEUR 45) zusammen.
·
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen
erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 85. Ursächlich hierfür waren
insbesondere höher ausgefallene Aufwendungen aus der
Aufzinsung der langfristigen Rückstellungen für die Rekultivierung und
Nachsorgekosten von Deponien (TEUR 920; Vorjahr: TEUR 836).
·
Danach ergibt sich ein Jahresverlust in der
Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 436.655,53
€.
Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom
22.07.1991 hat vor Feststellung des Jahresabschlusses eine Schlussbesprechung
stattzufinden.
b) Feststellung
des Jahresabschlusses 2020
Der Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind
entsprechend § 27 Abs. 2 EigAnVO dem Kreistag nach Prüfung durch einen
sachverständigen Abschlussprüfer zur Feststellung vorzulegen. Der
Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
festgestellt werden. Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresver-lustes
zu beschließen.