hier: Genehmigung zur Annahme von Spenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
stimmt der Annahme der oben aufgeführten Spenden zu.
Beschlussvorlage:
Laut § 58 Abs. 3 LKO
darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-
leistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß
§ 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.
Folgende Zuwendungen
wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:
Zuwendungs-geber |
Art der Zuwendung/Verwendungszweck |
Höhe der Zuwendung |
Zuwendungs-empfänger |
Lotto Stiftung Rheinland-Pfalz
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Geldspende für die Arbeit der
Jugendkunstschule Wasserburg Reipoltskirchen 2022
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1.000,00 €
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Kreisverwaltung Kusel, Referat Kultur
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