Sammelsystem zur Erfassung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK

Betreff
Sammelsystem zur Erfassung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK)
hier: Einführung einer Papiertonne zum 01.01.2024
Vorlage
1230/2022
Art
Vorlage UmAbAS
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, unter Berücksichtigung der o.g. Eckpunkte die Einführung einer Papiertonne zum 01.01.2024.   

 

Beschlussvorlage: 

 

Derzeit sammelt die Firma Kurt Preis e.K. Ver- und Entsorgung, Konken, die im Landkreis anfallenden PPK-Mengen (jährlich rd. 6.000 t) im Rahmen einer 14-tägigen Sacksammlung. Darüber hinaus sortiert das Unternehmen die in der Sammelmenge enthaltenen Wertstoffsäcke aus.  Anschließend werden die PPK-Abfälle -gemeinsam mit den Mengen des Donnersbergkreises sowie des Landkreises und der Stadt Kaiserslautern- von der Firma Jakob Becker Entsorgungs-GmbH, Mehlingen, verwertet.

 

Der Sammlungsvertrag sowie der Vertrag über die Entsackung der PPK-Abfälle laufen grundsätzlich noch bis zum 31.12.2022. Bei beiden Verträgen hat der Landkreis jedoch die einseitige Option, sie jeweils um ein Jahr, spätestens bis zum 31.12.2024 zu verlängern.

 

Da die beide Verträge somit relativ zeitnah auslaufen, bietet sich für den Landkreis die Ge-legenheit, das aktuelle Sammelsystem zu hinterfragen und ggfls. auf eine Tonnensammlung umzustellen. Da es bis zum 01.01.2023 nicht mehr möglich ist, die erforderlichen Behälter rechtzeitig zu beschaffen bzw. an die Haushalte zu verteilen, wäre eine Umstellung des Sammelsystems jedoch frühestens zum 01.01.2024 möglich.

 

Die wesentlichen Vorteile der jeweiligen Sammlung sind in der nachfolgenden Tabelle kurz zusammengefasst:

 

Sacksammlung

Tonnensammlung

- flexibles Volumen
- kein Platzbedarf für zusätzliche Tonne
- möglicherweise geringerer Störstoffanteil

- keine Probleme mit aufgerissenen Wertstoffsäcken
- leichtere Befüllung
- Sauberkeit in den Gemeinden
- Mehrwegsystem
- Zuordnung von Fehlwürfen leichter möglich

 

Nach einer von der Verwaltung durchgeführten Kostenschätzung, würden sich im Falle einer Umstellung auf einen 14-tägige Tonnensammlung vermutlich keine erheblichen Mehrkosten gegenüber dem bisherigen Sammelsystem ergeben. Bei einer 4-wöchentlichen Leerung könnten sich sogar Einsparungen ergeben, da die derzeit erforderliche Abtrennung der Wert-stoffsäcke entfallen würde.

Sofern sich der Landkreis für die Einführung einer Papiertonne entscheiden würde, wäre es von Vorteil, wenn die Aufträge zur Beschaffung der Behälter sowie die Sammlungsleistungen  noch in diesem Jahr vergeben werden könnten. Dies wiederum setzt voraus, dass die Eck-punkte des Sammelsystems, welche Basis für die entsprechenden Ausschreibungen sind, bis spätestens Mitte des Jahres -und somit vor der endgültigen Verabschiedung des Abfallwirtschaftskonzeptes- festgelegt werden.

 

Als Diskussionsgrundlage für die Beratung im Ausschuss sind in der nachfolgenden Tabelle die wesentlichen Themen einer Tonnensammlung mit den entsprechenden Vorschlägen und   Begründungen aufgelistet:

 

Themen

Vorschlag

Begründung

Abfuhrintervall

4-wöchentliche Leerung

- Mehrzahl der Landkreise in Rheinland-Pfalz
  sammeln PPK nur alle 4 Wochen
- Lagerfähigkeit der PPK-Abfälle
- kostengünstiger als 14-tägige Leerung

Behältergrößen

- pro Haushalt ein 240 l Gefäß

- sonstige Herkunftsbereiche
  (z.B.Gewerbe)  240 l / 1.100 l
  Gefäße nach Bedarf
- weiteres Sammelgefäß auf 
  Antrag
- Möglichkeit für gemeinsame
  Gefäße auf Antrag
- 1.100 l Behälter für größere
  Wohneinheiten
- Anstattsäcke (80 l) aus Papier
  für nicht anfahrbare Haushalte

- Vielzahl der Haushalte wird Volumen
   zur Erfassung von PPK-Abfällen benötigen
- Mehraufwand beim Behälterdienst bei Bereit-
   stellung unterschiedlicher Behältergrößen
- Tendenz zu vermehrten Beistellungen bei
   kleineren Gefäßen

 

Behälterfarbe

- grau mit blauem Deckel;
- Bemusterung vor der Aus-
  schreibung der Behälter

- Behälter können auch für die Restmüll-
  sammlung verwendet werden
- höhere Wandstärken bei Behältern sinnvoll

Beistellungen

- zulässig, jedoch sollte dies die
  Ausnahme bleiben und Bei-
  stellungen dürfen bestimmtes
  Gewicht u. Volumen nicht
  überschreiten

- erforderlich, da zum Teil größere Transport-
  verpackungen durch steigenden Anteil des
  Internethandels
- keine Entsorgung über Wertstoffhof möglich

Behälterbe-

schaffung

-  Behälter werden vom
   Landkreis gekauft

- Abfallwirtschaft verfügt über die erforderliche
  Liquidität
- Miete mit Rückkaufoption bzw. Überlassung
  der Behälter durch Dienstleister wäre
  vermutlich teurer
- Durchführung des Behälterdienstes mit
  eigenem Personal

Behälterdienst

- Erstverteilung durch Behälter-
  lieferanten
- Laufender Behälterdienst
  durch kreiseigenes Personal

- Erstmalige Verteilung der Behälter sollte in
  in einem kurzen Zeitraum vor Einführung der
  Papiertonne erfolgen (sehr personalintensiv)
- laufender Behälterdienst kann von kreis-
  eigenem Personal durchgeführt werden
  (Synergieeffekte mit bereits praktiziertem
   Behältertausch bei Rest- u. Biotonne)

Abrechnung der Sammlung

- Sammlungsleistungen sollen
  nach Sammelmenge
  (Gewichtstonnen) bezahlt
  werden

- keine Abrechnung der Sammlungsleistungen
  nach Leerungen (wie bei Bio- und Restmüll),
  da Beistellungen erlaubt sein sollen und nicht
  absehbar ist, welche Mengen hierbei anfallen.