Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der im Anhang festgelegten Ziele und Handlungsfelder
(vgl. Anlage 1) beauftragt der Abfallwirtschaftsausschuss die Verwaltung, bis
zum Herbst 2022 einen Entwurf zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes
für den Zeitraum 2022-2026 vorzulegen.
Themen und Handlungsfelder des
Abfallwirtschaftskonzeptes 2022-2026
Handlungsfeld |
Maßnahmen und Ziele |
Abfallberatung |
Nach dem Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes des Landes
Rheinland-Pfalz muss das produkt- und verbrauchsbezogene Wirtschaften und der
damit verbundene Konsum von Gütern grundlegend stärker auf den Aspekt der
Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Wichtige
Wirkungsbereiche der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind dabei die Förderung
der Abfallvermeidung durch Aufklärung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
sowie die Nutzung satzungsrecht-licher Möglichkeiten zur Stoffstromsteuerung.
Denkbare Maßnahmen wären dabei insbesondere: |
Restmüll |
Das bisherige Sammelsystem (Behältergrößen, 4 wöchentliche
Leerung) wird bis zum Ende des aktuellen Sammlungsvertrages (frühestens am
31.12.2026) beibe-halten. Erst danach sollte die Einführung eines
Identsystems überprüft werden. Bei Einführung eines Identsystems wären in der
jährlichen Grundgebühr nicht mehr -wie bisher- alle 13 Leerungen, sondern
beispielsweise nur noch 6 Leerungen enthalten. Für darüber hinaus gehende Leerungen
wäre eine gesonderte Leerungsgebühr fällig. |
Bioabfall |
Die zum 01.01.2019 eingeführte Bioabfallsammlung wird von den Bürgern des Land-kreises sehr gut angenommen und soll daher auch in den nächsten Jahren unver-ändert fortgeführt werden.
|
PPK-Abfälle |
Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) werden aktuell alle 14
Tage in Plastiksäcken ge-sammelt. Da die PPK-Abfälle vor der Weitergabe an
den Verwerter kostenintensiv entsackt werden müssen, sollte die Einführung
einer Papiertonne geprüft werden. Das Sammelsystem könnte frühestens zum
01.01.2024 umgestellt werden. Sofern die Einführung einer Papiertonne zu
diesem Zeitpunkt erfolgen soll, müsste bereits im Sommer dieses Jahres -und
damit vor der Verabschiedung des Abfallwirtschafts-konzeptes- über das
Sammlungskonzept entschieden werden. |
LVP-Abfälle |
Der Landkreis behält das bisherige System zur Sammlung von
Leichtverpackungen (gelber Sack, 14-tägige Sammlung) zunächst bis zum
31.12.2025 bei. Im Laufe des Jahres 2024 soll die Frage der Einführung einer
gelben Tonne bzw. einer Wertstoff-tonne nochmals geprüft werden. |
Altglas |
Das Sammelsystem (Sacksammlung, alle 4 Wochen) wird
unverändert fortgeführt. |
Sperrmüll |
Das Sammelsystem (Sperrmüllsammlung auf Abruf,
Maximalmenge 4 m³/Jahr, maximal 2 Abholungen im Jahr, Anliefermöglichkeit auf
der Deponie Schneeweider-hof) wird beibehalten. Zur Verbesserung des Serviceangebotes
sollen Überlegungen zur gebührenpflichtigen Abholung von belastetem Altholz
angestellt werden. |
Elektroschrott |
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wurde novelliert und gilt seit dem 01.01.2022. Mit der Novellierung haben sich die Entsorgungsmöglichkeiten für die Verbraucher weiter verbessert. Vor diesem Hintergrund soll an dem bisherigen Sammelsystem (Bringsystem mit 4 Annahmestellen im Landkreis) festgehalten werden. Ergänzend dazu soll die Einführung eines gebührenpflichtigen Abholservice für größere Elektroaltgeräte geprüft werden. |
Grünschnitt |
Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) wird voraussichtlich im
März 2022 novelliert. Mit der Novelle erweitert sich ihr Anwendungsbereich
auch auf Bodenhilfsstoffe. Die direkte landwirtschaftliche Verwertung des auf
den Sammelplätzen erfassten Grünschnittmengen wird daher in Zukunft
vermutlich nicht mehr ohne weiteres möglich sein. Welche Maßnahmen konkret
erforderlich sein werden, steht derzeit noch nicht abschließend fest. In den
nächsten Jahren wird daher das aktuelle Sammel- und Verwertungskonzept zu
überprüfen und ggfls. an die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen sein. |
Wertstoffhöfe |
Derzeit verfügt der Landkreis -mit Ausnahme der Deponie Schneeweiderhof- über keinen eigenen Wertstoffhof. Zur Verbesserung des Bürgerservice (z.B. bei der Entsorgung von Holz aus dem Außenbereich bzw. bei der Erfassung von größeren Wertstoffmengen) wäre es sinnvoll, in der Mitte des Landkreises eine weitere Annahmestelle einzurichten. Hier sollen geeignete Standorte gefunden und mögliche Betreiberkonzepte erarbeitet werden. |
Deponie Schneeweider- |
Das Ablagerungsvolumen der DA I und II der Deponie Schneeweiderhof wird voraussichtlich 2025 erschöpft sein. Nach dem ursprünglichen Deponiekonzept besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Deponie um einen weiteren Deponieab-schnitt III zu erweitern. Dieser würde sich in weiten Teilen über die bestehenden DA I und II legen. Inwieweit der Ausbau der Deponie für den Landkreis sinnvoll ist, soll noch in diesem Jahr im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung festgestellt werden. |
Beschlussvorlage:
Nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-träger Abfallwirtschaftskonzepte und
Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere die Vorbereitung zur
Wiederverwendung und das Recycling, und die Beseitigung der in ihrem Gebiet
anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept
des Landkreises wurde am 05.10.2016 vom Kreistag beschlossen. Nach § 6 Abs. 4
Satz 2 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG) sind die Abfall-wirtschaftskonzepte
bei wesentlichen Änderungen, spätestens jedoch alle fünf Jahre, fortzuschreiben.
Das aktuelle Entsorgungskonzept sowie mögliche Alternativen bezüglich
der Sammlung von Abfällen wurden bereits in der Sitzung des
Abfallwirtschaftsausschusses am 17.09.2021 vorgestellt.
Zur konkreten Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes ist es nun
aber erforderlich, die Handlungsfelder sowie die Ziele, die der Landkreis in
den nächsten fünf Jahren in der Abfall-wirtschaft erreichen möchte, zu
definieren. Hierbei sind auch die Mengenentwicklungen der zurückliegenden
Jahre, die Bevölkerungsentwicklung sowie die abfallrechtlich relevanten
Landesplanungen zu berücksichtigen.
Aus Sicht der Verwaltung sind hier die in der beigefügten Tabelle
(Anlage 1) enthaltenen Punkte wesentlich. Sie sollen dem Ausschuss als
Diskussionsgrundlage dienen.
Auf Basis der vom Abfallwirtschaftsausschuss zu treffenden Festlegungen
und unter Beteiligung der Klimaschutzmanagerin des Landkreises bzw. der
örtlichen Umweltverbände wird die Verwaltung bis Herbst dieses Jahres einen
entsprechenden Entwurf zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes
vorlegen.