Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel

Betreff
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel
hier: Fortsetzung der Ausweitung und Erhöhung der Förderung im Zuge der Corona-Krise
Vorlage
1220/2022
Art
Vorlage JHA

Beschlussvorlage:

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 1. Juli 2020 wurde im Zuge der Corona-Krise die Förderung der Jugendarbeit für das zweite Halbjahr 2020 ausgeweitet und erhöht. Hintergrund der Maßnahme war, Angebote für junge Menschen im Rahmen der vorhandenen Strukturen stärker zu fördern und auch einen finanziellen Ausgleich für die Träger für den Einnahmeausfall im 1. Halbjahr 2020 zu schaffen.

 

Hierzu wurde die Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Jugendarbeit im Landkreis Kusel in folgenden Punkten geändert:

 

-      Förderungsfähigkeit: Änderung des Betreuungsschlüssels je angefangener Teilnehmerzahl auf 5 analog des geänderten Betreuungsschlüssels nach VV-JuFöG (Bei diesen Maßnahmen kann je 5 angefangener Teilnehmerzahl eine betreuende Person (Mindestalter 16 Jahre) mit gefördert werden; vorher 7 : 1)

-      Anhebung der Förderung pro Tag und Teilnehmer von Freizeiten/Soziale Bildung von 2 auf 4 Euro.

-      Anhebung der Förderung von Projekttagen ohne Übernachtung von 1,50 auf 3 Euro und Reduzierung der Dauer der Maßnahme auf 1 – 10 Tage (vorher 2 – 10 Tage)

 

Zusammen mit den im Rahmen des Ferienprogramms des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz beschlossenen Änderungen der VV-JuFöG sollte somit ein Beitrag geleistet werden, damit junge Menschen vor allem auch in den bevorstehenden Ferien, Angebote der Jugendarbeit nutzen können. Mit Beschluss vom 04.02.2021 wurde die Änderung der Richtlinien für den Zeitraum ab 01.03.2021 bis einschließlich den Herbstferien 2021 nochmals verlängert.

 

Die entsprechenden Mehrausgaben durch die Erhöhung der Förderung von Freizeiten/Soziale Bildung und von Projekttagen ohne Übernachtung, betrugen bis zum 31.10.2021 durch die geänderten Förderkriterien im Jahr 2021 letztlich insgesamt 5.984,25,- Euro. Die Zahl der Projekttage ist nunmehr auf 39 Anträge gegenüber 34 Anträgen im Vorjahr, wovon wiederum 30 als eintägige Maßnahmen stattgefunden haben, angestiegen. Vor allem ist aber die Zahl der Freizeiten von 12 in 2020 auf 25 in 2021 stark angestiegen, wenngleich man somit erst die Hälfte des Niveaus vor Corona erreicht hat. Dennoch zeigt dies, dass entsprechende Angebote entstanden sind, die unter Beachtung der Abstands- und Hygienemaßnahmen eine wichtige Unterstützung der Jugendlichen in dieser Lebensphase darstellten.

 

Durch die pandemiebedingten Einschränkungen sind Kinder und Jugendliche auch derzeit in der Ausübung ihrer Freizeitaktivitäten und dem adäquaten Ausgleich zum (Schul)Alltag stark beeinflusst. Zwar sind wie im Vorjahr wohl wieder Lockerungen hinsichtlich der Corona-Pandemie zu erwarten, aber um den Jugendverbänden auch in finanzieller Hinsicht erneut Planungssicherheit zu geben, sollen die geänderten Regelungen nochmals verlängert werden, zumal auch die Durchführung der Maßnahmen wieder von den gültigen Coronaverordnungen abhängig sein wird. Die Maßnahmen zur Förderung der Jugendarbeit als Reaktion auf die Corona-Krise und die damit einhergehenden Einschränkungen haben sich jetzt auch im zweiten Jahr bewährt und sollten daher ab 01.03.2022 bis einschließlich der Sommerferien 2022 wieder fortgesetzt werden.

 

Die durch die geänderten Zuschussbeträge entstehenden Mehrkosten können durch die entsprechenden Haushaltsmittel ausgeglichen werden, da die förderfähigen Maßnahmen nach den Erfahrungen der beiden Vorjahre insgesamt voraussichtlich nicht im gewohnten Umfang stattfinden.