Änderung der Kreisgrenze

Betreff
Änderung der Kreisgrenze
Vorlage
1184/2021/1
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag, der im Flurbereinigungsplan der vereinfachten Flurbereinigung Morbach vorgesehenen Änderung der Kreisgrenze zum Kreis Kaiserslautern zuzustimmen. Ein Wertausgleich ist nicht erforderlich.

 

Beschlussvorlage:

 

Mit Schreiben vom 20.10.2021 teilte das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz dem Landkreis Kusel mit, dass dieses im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Morbach und Relsberg beabsichtigt, die Gemarkungsgrenze der Gemarkungen Kreimbach und Morbach zu verändern. Dies führt dazu, dass sich auch die Grenze des Landkreises ändert.

 

Die geplante Änderung ist nötig, da die Gemarkungsgrenze momentan direkt durch die Kreisstraße K 47 führt. Durch die Veränderung der Gemarkungsgrenze zwischen Kreimbach und Morbach an der K 47 (Kreis Kusel) und K 31 (Kreis Kaiserslautern) wird die Grenze entsprechend der neuen Grundstücksgrenzen auf eine Fahrbahnseite verschwenkt.

 

Der Landkreis Kusel vergrößert sich durch die geplante Grenzänderung um ca. 1,64 ha. Es entstehen keine Kosten durch das Verfahren. Ein Wertausgleich ist nach Auskunft des DLR nicht erforderlich.

 

Eine Karte mit der geplanten Änderung liegt der Beschlussempfehlung bei.

 

Gemäß § 7 LKO, § 11 Abs. 4 und 5 GemO sowie § 25 Abs. 2 Nr. 5 LKO ist der Kreistag bei Gebietsänderungen anzuhören.

 

Die Verwaltung empfiehlt der Grenzänderung zuzustimmen da dem Landkreis durch die Veränderung keine Nachteile entstehen.