Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt
der Kreistag, der im
Flurbereinigungsplan der vereinfachten Flurbereinigung Morbach vorgesehenen
Änderung der Kreisgrenze zum Kreis Kaiserslautern zuzustimmen. Ein Wertausgleich
ist nicht erforderlich.
Beschlussvorlage:
Mit Schreiben vom
20.10.2021 teilte das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz
dem Landkreis Kusel mit, dass dieses im Rahmen des vereinfachten
Flurbereinigungsverfahren Morbach und Relsberg beabsichtigt, die
Gemarkungsgrenze der Gemarkungen Kreimbach und Morbach zu verändern. Dies führt
dazu, dass sich auch die Grenze des Landkreises ändert.
Die geplante
Änderung ist nötig, da die Gemarkungsgrenze momentan direkt durch die
Kreisstraße K 47 führt. Durch die Veränderung der Gemarkungsgrenze zwischen
Kreimbach und Morbach an der K 47 (Kreis Kusel) und K 31 (Kreis Kaiserslautern)
wird die Grenze entsprechend der neuen Grundstücksgrenzen auf eine
Fahrbahnseite verschwenkt.
Der Landkreis Kusel
vergrößert sich durch die geplante Grenzänderung um ca. 1,64 ha. Es entstehen
keine Kosten durch das Verfahren. Ein Wertausgleich ist nach Auskunft des DLR
nicht erforderlich.
Eine Karte mit der
geplanten Änderung liegt der Beschlussempfehlung bei.
Gemäß § 7 LKO, § 11
Abs. 4 und 5 GemO sowie § 25 Abs. 2 Nr. 5 LKO ist der Kreistag bei
Gebietsänderungen anzuhören.
Die Verwaltung
empfiehlt der Grenzänderung zuzustimmen da dem Landkreis durch die Veränderung
keine Nachteile entstehen.