Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt den in der Anlage 1.1 zum
Rechenschaftsbericht aufgeführten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 8.306.767,82
€ zu.
Beschlussvorlage:
Beim Vollzug des Haushaltsplanes 2010 ergaben
sich Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 8.396.609,83 € (siehe
beigefügte Listen).
Diese entfallen komplett auf den Ergebnishaushalt
/ Finanzhaushalt. Im Investitionshaushalt sind keine Haushaltsüberschreitungen
entstanden.
Die Haushaltsüberschreitungen des
Ergebnishaushaltes / Finanzhaushaltes in Höhe von
insgesamt 8.396.609,83 € belaufen sich auf 9,17 %
der lfd. Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit (91.553.771,43 €). Der
Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushaltes liegt mit 13.687.649,12 € um 2.143.091,88
€ unter dem geplanten Jahresfehlbetrag von 15.830.741 €. Das bedeutet dass
entsprechende Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen erzielt wurden um die
Haushaltsüberschreitungen teilweise abzudecken.
Nach § 100 GemO i.V.m. § 57 LKO bedürfen
überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Umfang oder Bedeutung
erheblich sind, der Zustimmung des Kreistages. Nach § 5 Absatz 3 Ziffer 2. der
Hauptsatzung des Landkreises ist die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 100.000 € im jeweiligen Einzelfall dem
Kreisausschuss zur Beschlussfassung übertragen.
Demnach obliegt dem Kreistag die Beschlussfassung über die
Haushaltsüberschreitungen in den Teilhaushalten: 21 Schule, ÖPNV und Sport
(3.146.120,28 €), 40 Sozialhilfe, Haushalts-überwachung (1.963.913,05 €) und 42
Verwaltung und Soziale Dienste Jugendamt (2.764.710,84 €) sowie bei den
Personal- und Versorgungsaufwendungen ( 432.023,65 €); siehe Anlage 1.1 zum
Rechenschaftsbericht.