Eilentscheidung:
Der
Landkreis beauftragt die Firma Sidla & Schönberger Spezialtiefbau GmbH,
Schöllnach, mit der Durchführung der Sicherungsmaßnahmen an der K7 in der
Ortslage Brücken zum Angebotspreis von 123.238,19 € (brutto).
Anlage
1
Ortslage Brücken,
Grubenstraße
K 7
Der Kreisvorstand stimmte am 05.11.2021
folgender Eilentscheidung zu:
Auf Grund der Entwicklung hat
der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern (LBM) die Schäden von einem
Gutachter bewerten lassen. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass der Damm
bereits plastifiziert sei, d.h. die Traglastreserven bereits vollständig
aufgebraucht seien und somit ein plötzliches Versagen nicht mehr ausgeschlossen
werden könne. Im Falle eines Hangrutsches seien erhebliche Schäden am
Straßenkörper und dem benachbarten Anliegergrundstück zu befürchten. Darüber
hinaus sei die Sicherheit für Passanten und Anlieger nicht gewährleistet. Es
bestehe somit sofortiger Handlungsbedarf.
Als Sofortmaßnahme soll eine
vernagelte Spritzbetonschale aufgebracht werden, um die Böschung zu sichern und
die Schadensentwicklung zu stoppen. Da ohne die Durchführung der Sofortmaßnahme
eine Vollsperrung der K7 droht, sollen die entsprechenden Leistungen wegen
Dringlichkeit im Rahmen einer freihändigen Vergabe vergeben werden. Die
Ausführung der Leistung soll noch im Verlauf des Monats November erfolgen.
Der LBM richtete eine
entsprechende Preisanfrage an drei Unternehmen. Zwei Unternehmen legten die
nachfolgenden Angebote vor:
Anbieter |
Angebotssumme (brutto) |
Sidla &
Schönberger Spezialtiefbau GmbH, Schöllnach |
123.238,79 € |
Nächstbietender |
134.238,19 € |
Beide Firmen sind in der Lage die Spezialarbeiten auszuführen und haben
zugesichert, die Arbeiten noch im November zu beginnen. Das Angebot der Firma
Sidla & Schönberger Spezialtiefbau GmbH liegt zwar rd. 20 T€ über der
ursprünglichen Kostenschätzung, dennoch aber nach Aussage des LBM noch in einem
annehmbaren Preisniveau.
Die Maßnahme ist nach dem
LVFGKom und dem LFAG zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse
voraussichtlich zu 65 % (rd. 80 T€) förderfähig. Die Genehmigung des
vorzeitigen Baubeginns liegt bereits vor.
Im Anschluss an die
Sofortmaßnahme sind zusätzliche Straßenbaumaßnahmen erforderlich, die nach
Schätzung des LBM weitere Kosten in Höhe von ca. 150.000,- € verursachen
werden. Diese Leistungen sollen im Jahr 2022 öffentlich ausgeschrieben werden.