Beschlussvorschlag:
Entsprechend der
Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag den mit Beschluss vom
17.10.2018 festgelegten Zahlungsplan (15 Jahre) dahingehend zu ändern, dass
eine Auszahlung des gesamten Investitionskostenzuschusses an die Vitalbad GmbH
zeitnah im Haushaltsjahr 2021 und die Schlussrate spätestens nach Vorlage des
Schlussverwendungsnachweises erfolgen kann.
Sach- und Rechtslage:
Am 17.10.2018 hat der Kreistag des
Landkreises Kusel beschlossen, dass die im sogenannten „Almunia-Paket“ der
Europäischen Kommission aufgeführten Kriterien für kommunale
„Ausgleichsleistungen“, d.h. für alle vom Staat oder aus staatlichen
(kommunalen) Mitteln jedweder Art gewährten Vorteile, an Unternehmen mit Gemeinwohlaufgaben
beachtet werden und dass öffentliche (kommunale) Mittel nach
EU-Wettbewerbsrecht nur in dem Umfang an die Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH
gewährt werden dürfen, wie die Gemeinwohlaufgabe infolge des öffentlichen
Betrauungsaktes reicht. Der Landkreis Kusel hat mit Bescheid vom 22.10.2018 die
Vitalbad Pfälzer Bergland GmbH mit den dort beschriebenen Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut.
Gleichzeitig gewährte der Kreistag, der
Vitalbad GmbH einen Investitionskostenzuschuss in Höhe der Hälfte der nicht
durch Bundes- bzw. Landeszuwendungen gedeckten Anschaffungs- und
Herstellungskosten des Vitalbades Kusel. Als Ausgleich für das von der
Verbandsgemeinde Kusel eingebrachte Sachanlagevermögen gewährt der Landkreis
Kusel einen um 3.210.000 € höheren Barzuschuss an die Vitalbad GmbH. Bei damals
geplanten Baukosten von 15 Mio. € hätte der Zuschuss des Landkreises 6.113.730
€ betragen, welcher über den Betrauungszeitraum in jährlichen Raten von 415.000
€ an die GmbH zu zahlen gewesen wäre.
Aufgrund einer aktuellen
Kostenschätzung werden Gesamtkosten von ca. 17 Mio. € erwartet. Dies bedeutet,
dass die vom Landkreis zu erbringende Zuwendung auf 7.113.732 € ansteigt (siehe
Anlage). In den Jahren 2017 - 2020 wurde bereits Abschlagszahlungen in Höhe von
1.553.500 Euro an die Vitalbad GmbH geleistet, sodass eine Restzuwendung in
Höhe von 5.560.232 Euro noch aussteht. Diese soll aufgrund der aktuellen
Niedrigzinsphase im Jahr 2021 (evtl. Schlusszahlung in 2022) komplett an die
Vitalbad GmbH gezahlt werden und nicht wie bisher vorgesehen, über 15 Jahre.
Die Haushaltsmittel stehen im Finanzhaushalt 2021 bei der Buchungsstelle
42411.0120012 bereit. Der erforderliche Investitionskredit wurde mit
Haushaltsverfügung vom 01.06.2021 von der ADD genehmigt.
Die Mittel des Landkreises für die
geförderte Maßnahme „Herstellung des den Erholungs- und Freizeitzwecken
dienenden Vitalbades“ dürfen für die Dauer von 25 Jahren nicht zweckentfremdet
werden. Bei vorzeitiger Nutzungsänderung wird der Zuschuss anteilig
zurückgefordert.