Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Kusel gewährt der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan auf der
Grundlage der o. a. Berechnung eine Zuwendung für die Errichtung von zwei
Stellplätzen zur Nutzung durch Fahrzeuge des Gefahrstoffzuges und für eine
CSA-Reinigungsanlage beim Feuerwehrhaus-Neubau in Konken in Höhe von 475.00
Euro.
Beschlussvorlage:
Gemäß § 5 des
Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den
Katastrophenschutz (LBKG) hat der Landkreis zur Erfüllung
seiner Aufgaben im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im
Katastrophenschutz bauliche Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen des
überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen allgemeinen Hilfe
bereitzuhalten sowie dafür zu sorgen, dass Einheiten und Einrichtungen des
Katastrophenschutzes bereitstehen und über die erforderlichen baulichen Anlagen
sowie die erforderliche Ausrüstung verfügen. Nach § 5 der Feuerwehrverordnung
Rheinland-Pfalz (FwVO) hat der Landkreis bestimmte
bauliche Anlagen und Ausrüstungsgegenstände der überörtlichen Einrichtungen
vorzuhalten. Darunter fallen die beiden
Kreisfahrzeuge für den Gefahrstoffzug, die in Konken stationiert sind – der
Gerätewagen Gefahrgut GW-G2 und das Mehrzweckfahrzeug Gefahrgut MZF2.
Die Unterbringung der
kreiseigenen Fahrzeuge im Brand- und Katastrophenschutz ist aus verschiedenen
Gründen dezentral organisiert. Die Kriterien für die Wahl der verschiedenen
Standorte sind die verfügbaren Kapazitäten in Gerätehäusern sowie die
personelle Ausstattung der entsprechenden Wehren als Voraussetzung für die
Aufgabenwahrnehmung des Gefahrstoffzuges. Es ist nicht realistisch, dass eine
einzelne Wehr das gesamte Leistungsspektrum des Gefahrstoffzuges abbilden kann.
Das Personal des Gefahrstoffzuges setzt sich daher aus Feuerwehrpersonal aller
Wehren im Kreis Kusel zusammen. Daher sind die o. a. Fahrzeuge am Standort
Konken stationiert und derzeit behelfsmäßig in einem angemieteten Gebäude,
neben der Tankstelle an der B 420 untergebracht.
Seit einigen Jahren beabsichtigt die Verbandsgemeinde
Kusel-Altenglan am Standort Konken ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten.
Dabei sollen vier Stellplätze entstehen, davon zwei für die Kreisfahrzeuge des
Gefahrstoffzuges.
Nach der ursprünglichen Kostenschätzung beliefen sich die
Gesamtkosten für den Neubau in Konken auf rund 1,5 Mio Euro. Da der Bedarf des
Landkreises für die beiden Fahrzeuge des Gefahrstoffzuges an diesem Standort
unstreitig ist, veranschlagte der Landkreis im Haushalt für die Jahre 2020 und 2021
Investitionszuwendungen in Höhe von 250.000 Euro für die beiden Stellplätze.
Zusätzlich wurden Mittel in Höhe von 146.000 Euro für eine Reinigungsanlage für
Chemie-Schutzanzüge (sog. CSA-Reinigungsanlage) mit Werkstatt im Finanzplan für
2022 und 2023 eingeplant. Auch diese ist vom Landkreis vorzuhalten und soll in
Konken miterrichtet werden.
Aus heutiger Sicht
belaufen sich die zu erwartenden Baukosten für den geplanten Neubau des
Feuerwehrhauses Konken nach einer ersten Kostenberechnung voraussichtlich auf
insgesamt ca. 2,7 Mio Euro brutto. Die Kostensteigerung ergibt sich laut
Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan aus verschiedenen Gründen, insbesondere seien
dies gestiegene Rohstoffpreise, geänderte gesetzliche Grundlagen (Einführung
des Gebäudeenergiegesetz zum 01.11.2020) und unvorhergesehene
Grundstücksprobleme.
Mit Schreiben vom
24.03.2021 richtete Bürgermeister Dr. Spitzer für die Verbandsgemeinde
Kusel-Altenglan an Landrat Rubly eine schriftliche Anfrage zwecks höherer
Kostenbeteiligung durch den Landkreis Kusel und erbat ein nochmaliges Gespräch,
welches am 04.05.2021 stattfand.
Die VG Kusel-Altenglan unterbreitete dabei dem Landkreis Kusel folgenden
Vorschlag zur Kostenbeteiligung, ausgehend von den zuwendungsfähigen Kosten:
Die vom Land als zuwendungsfähig
anerkannten Kosten für den Anteil des Landkreises Kusel an dem Bauvorhaben
betragen 712.500 Euro. Hierfür gewährt das Land einen Zuschuss in Höhe von
33,33 %, was einer Zuwendung von ca. 237.476 Euro entspricht. Somit läge eine
Differenz zwischen den zuwendungsfähigen Kosten und dem Landeszuschuss von rund
475.000 Euro vor. Der Landkreis Kusel solle sich in Höhe dieses Betrages an der
Maßnahme beteiligen, welcher den vom Land anerkannten förderfähigen Kosten des
Kreisanteiles abzüglich des Landeszuschusses entspricht. Der Rest der Baukosten
werde von der Verbandsgemeinde finanziert. Die laufenden Kosten für den Betrieb
und die Unterhaltung des Gebäudes sei die Verbandsgemeinde bereit zu tragen.
Die Einrichtung der CSA-Reinigungsanlage mit zugehöriger
Werkstatt vergibt der Landkreis selbst und trägt die Kosten hierfür. Hierzu ist
eine pauschale Landesförderung in Höhe von 41.000 Euro zu erwarten. Sämtliche
Landeszuschüsse zahlt das Land an die Verbandsgemeinde als Bauherrin aus. Die
auf den Landkreis entfallenden Kostenanteile werden entsprechend verrechnet
bzw. an den Landkreis abgetreten. Dies erfolgt auf Empfehlung und in Absprache
mit der ADD.
Siehe hierzu die Übersicht „Landesförderung für Anteil Landkreis [Anlage 1].
Auch hat sich mittlerweile
herausgestellt, dass die ursprünglich geschätzten Kosten in Höhe von 146.000
Euro für die Inneneinrichtung der CSA-Reinigungsanlage nicht eingehalten werden
können. Aktuell ist hier von einem Betrag in Höhe von ca. 206.600 Euro
auszugehen. Hierbei sind einkalkuliert die Aufwendungen für zwei
Reinigungskabinen für die CSA-Reinigung, einen Trockenschrank, ein
Hochdruckreiniger sowie die Werkstatteinrichtung (Mobiliar, etc.):
Folgt der Landkreis dem
Vorschlag der Verbandsgemeinde, entstünden ihm Kosten in Höhe von ca. 475.000
Euro als Beteiligung an dem baulichen Vorhaben sowie ca. 165.600 Euro für die
Einrichtung der CSA-Reinigungsanlage mit Werkstatt (206.600 Euro abzüglich der
voraussichtlichen pauschalen Landeszuwendung i. H. von 41.000 Euro).
Eine entsprechende
Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan wird so bald wie möglich
erarbeitet.