Brand- und Katastrophenschutz

Betreff
Brand- und Katastrophenschutz
hier: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Konken durch die Verbandsgemeinde Kusel – Altenglan;
Gewährung einer Zuwendung des Landkreises für zwei Stellplätze für Fahrzeuge des Gefahrstoffzuges und für die Errichtungeiner CSA-Reinigungsanlage
Vorlage
1177/2021
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Kusel gewährt der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan auf der Grundlage der o. a. Berechnung eine Zuwendung für die Errichtung von zwei Stellplätzen zur Nutzung durch Fahrzeuge des Gefahrstoffzuges und für eine CSA-Reinigungsanlage beim Feuerwehrhaus-Neubau in Konken in Höhe von 475.00 Euro.

Beschlussvorlage:

 

Gemäß § 5 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) hat der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben im Brandschutz, in der allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz bauliche Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen allgemeinen Hilfe bereitzuhalten sowie dafür zu sorgen, dass Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes bereitstehen und über die erforderlichen baulichen Anlagen sowie die erforderliche Ausrüstung verfügen. Nach § 5 der Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz (FwVO) hat der Landkreis bestimmte bauliche Anlagen und Ausrüstungsgegenstände der überörtlichen Einrichtungen vorzuhalten. Darunter fallen die beiden Kreisfahrzeuge für den Gefahrstoffzug, die in Konken stationiert sind – der Gerätewagen Gefahrgut GW-G2 und das Mehrzweckfahrzeug Gefahrgut MZF2.

Die Unterbringung der kreiseigenen Fahrzeuge im Brand- und Katastrophenschutz ist aus verschiedenen Gründen dezentral organisiert. Die Kriterien für die Wahl der verschiedenen Standorte sind die verfügbaren Kapazitäten in Gerätehäusern sowie die personelle Ausstattung der entsprechenden Wehren als Voraussetzung für die Aufgabenwahrnehmung des Gefahrstoffzuges. Es ist nicht realistisch, dass eine einzelne Wehr das gesamte Leistungsspektrum des Gefahrstoffzuges abbilden kann. Das Personal des Gefahrstoffzuges setzt sich daher aus Feuerwehrpersonal aller Wehren im Kreis Kusel zusammen. Daher sind die o. a. Fahrzeuge am Standort Konken stationiert und derzeit behelfsmäßig in einem angemieteten Gebäude, neben der Tankstelle an der B 420 untergebracht.

Seit einigen Jahren beabsichtigt die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan am Standort Konken ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten. Dabei sollen vier Stellplätze entstehen, davon zwei für die Kreisfahrzeuge des Gefahrstoffzuges.

Nach der ursprünglichen Kostenschätzung beliefen sich die Gesamtkosten für den Neubau in Konken auf rund 1,5 Mio Euro. Da der Bedarf des Landkreises für die beiden Fahrzeuge des Gefahrstoffzuges an diesem Standort unstreitig ist, veranschlagte der Landkreis im Haushalt für die Jahre 2020 und 2021 Investitionszuwendungen in Höhe von 250.000 Euro für die beiden Stellplätze.
Zusätzlich wurden Mittel in Höhe von 146.000 Euro für eine Reinigungsanlage für Chemie-Schutzanzüge (sog. CSA-Reinigungsanlage) mit Werkstatt im Finanzplan für 2022 und 2023 eingeplant. Auch diese ist vom Landkreis vorzuhalten und soll in Konken miterrichtet werden.

Aus heutiger Sicht belaufen sich die zu erwartenden Baukosten für den geplanten Neubau des Feuerwehrhauses Konken nach einer ersten Kostenberechnung voraussichtlich auf insgesamt ca. 2,7 Mio Euro brutto. Die Kostensteigerung ergibt sich laut Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan aus verschiedenen Gründen, insbesondere seien dies gestiegene Rohstoffpreise, geänderte gesetzliche Grundlagen (Einführung des Gebäudeenergiegesetz zum 01.11.2020) und unvorhergesehene Grundstücksprobleme.

Mit Schreiben vom 24.03.2021 richtete Bürgermeister Dr. Spitzer für die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan an Landrat Rubly eine schriftliche Anfrage zwecks höherer Kostenbeteiligung durch den Landkreis Kusel und erbat ein nochmaliges Gespräch, welches am 04.05.2021 stattfand.

Die VG Kusel-Altenglan unterbreitete dabei dem Landkreis Kusel folgenden Vorschlag zur Kostenbeteiligung, ausgehend von den zuwendungsfähigen Kosten:

Die vom Land als zuwendungsfähig anerkannten Kosten für den Anteil des Landkreises Kusel an dem Bauvorhaben betragen 712.500 Euro. Hierfür gewährt das Land einen Zuschuss in Höhe von 33,33 %, was einer Zuwendung von ca. 237.476 Euro entspricht. Somit läge eine Differenz zwischen den zuwendungsfähigen Kosten und dem Landeszuschuss von rund 475.000 Euro vor. Der Landkreis Kusel solle sich in Höhe dieses Betrages an der Maßnahme beteiligen, welcher den vom Land anerkannten förderfähigen Kosten des Kreisanteiles abzüglich des Landeszuschusses entspricht. Der Rest der Baukosten werde von der Verbandsgemeinde finanziert. Die laufenden Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung des Gebäudes sei die Verbandsgemeinde bereit zu tragen.

Die Einrichtung der CSA-Reinigungsanlage mit zugehöriger Werkstatt vergibt der Landkreis selbst und trägt die Kosten hierfür. Hierzu ist eine pauschale Landesförderung in Höhe von 41.000 Euro zu erwarten. Sämtliche Landeszuschüsse zahlt das Land an die Verbandsgemeinde als Bauherrin aus. Die auf den Landkreis entfallenden Kostenanteile werden entsprechend verrechnet bzw. an den Landkreis abgetreten. Dies erfolgt auf Empfehlung und in Absprache mit der ADD.

Siehe hierzu die Übersicht „Landesförderung für Anteil Landkreis [Anlage 1].

Auch hat sich mittlerweile herausgestellt, dass die ursprünglich geschätzten Kosten in Höhe von 146.000 Euro für die Inneneinrichtung der CSA-Reinigungsanlage nicht eingehalten werden können. Aktuell ist hier von einem Betrag in Höhe von ca. 206.600 Euro auszugehen. Hierbei sind einkalkuliert die Aufwendungen für zwei Reinigungskabinen für die CSA-Reinigung, einen Trockenschrank, ein Hochdruckreiniger sowie die Werkstatteinrichtung (Mobiliar, etc.): 

Folgt der Landkreis dem Vorschlag der Verbandsgemeinde, entstünden ihm Kosten in Höhe von ca. 475.000 Euro als Beteiligung an dem baulichen Vorhaben sowie ca. 165.600 Euro für die Einrichtung der CSA-Reinigungsanlage mit Werkstatt (206.600 Euro abzüglich der voraussichtlichen pauschalen Landeszuwendung i. H. von 41.000 Euro).

Eine entsprechende Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan wird so bald wie möglich erarbeitet.