Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss stimmt zu, dass
Beschlussvorlage:
Das Ziel der
Landesregierung und der Kommunen in Rheinland-Pfalz ist der flächendeckende
Ausbau von Glasfaserinfrastrukturen und der flächendeckende
Netzinfrastrukturwechsel von Kupferleitungen hin zu Glasfaser. Zuletzt hat die
Landesregierung in ihrer Gigabitstrategie von 2020 dieses Ziel bekräftigt.
Mit der
Netzdetailplanung sollen flächendeckend, adressgenaue und bedarfsgerechte
Infrastrukturen für künftige Glasfaserausbauprojekte geplant, in Teilen
umgesetzt sowie vor allem Kosten für den Tiefbau des FTTB-Netzausbaus
eingespart werden.
Mittels einer
einheitlichen landesweiten Netzdetailplanung sollen vor allem:
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Bedarfsgerechte Planungen für künftige
Glasfaserausbauprojekte ermöglicht werden, in Teilen umgesetzt sowie vor allem
Kosten für den Tiefbau des FTTB-Netzausbaus eingespart werden.
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Zeitgleich schafft die Netzdetailplanung
Transparenz, sodass sowohl der eigenwirtschaftliche Ausbau der
Telekommunikationsunternehmen, der geförderte Ausbau als auch der Ausbau des
Mobilfunknetzes für bestehende und neue Mobilfunkanlagen profitieren.
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Außerdem soll der Aufbau von Gigabitnetzen
insgesamt vereinfacht und beschleunigt werden.
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Durch die Bereitstellung einer Netzdetailplanung
kann die kommunale Verwaltung in die Lage versetzt werden, die Mitverlegung von
Infrastrukturen für den Glasfaserausbau besser zu koordinieren sowie
gesetzliche Vorgaben zur Mitverlegung einfacher umsetzen.
Im letzten Jahr
hat das Land zusammen mit dem TÜV Rheinland bereits in Pilotlandkreisen, wie
beispielsweise im Landkreis Bitburg-Prüm, die Netzdetailplanung gestartet. In
diesem Jahr sollen in drei Phasen die restlichen Landkreise und kreisfreie
Städte eine Netzdetailplanung erhalten. Im Zuge der ersten Phase wird der
Landkreis Kusel zusammen mit den Landkreisen Cochem-Zell, Neuwied, Trier-Saarburg
und Donnersbergkreis berücksichtigt.
Damit das Land
im Auftrag des Landkreises die Netzdetailplanung und das damit verbundene
Markterkundungsverfahren durchführen kann, benötigt es die Zustimmung des
Landkreises. Außerdem werden Daten von Seiten des Landkreises und der
Verbandsgemeinden/Ortsgemeinden für die Erstellung der Netzdetailplanung
benötigt.