Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel

Betreff
Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel
Vorlage
1149/2021
Art
Vorlage JHA

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Konzeption zur Umsetzung des Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel, wie von der Verwaltung vorgelegt.

 

Beschlussvorlage:

 

Rheinland-Pfalz fördert seit 2012 die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf mit dem Programm „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz, das vollumfänglich am 01.07.2021 in Kraft tritt, wird die Zielrichtung des Programms weiterverfolgt und durch das Sozialraumbudget in eine anteilige Regelförderung überführt. Im Vorgriff hierauf und um den Übergang zu gestalten, wurden die Projektmittel seitens des Landes für 2019, 2020 und bis einschließlich Juni 2021 aufgestockt und mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.07.2020 bzw. 12.11.2020 die Verwendung für den Landkreis Kusel festgelegt. Mit der 100 % Landesförderung wurde an 5 Standorten Kita-Sozialarbeit implementiert. Weiterhin wurde u.a. die räumliche Ausstattung zur Schaffung geeigneter Beratungssettings in den Kitas, insbesondere zur Herrichtung von Elterntreffpunkten finanziert. Gleichzeitig wurde das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism) zur Unterstützung des Jugendamts bei der Erstellung einer Sozialraumanalyse und Konzeptionsentwicklung zur Verwendung des Sozialraumbudget beauftragt.

 

Das vom Land erstmals ab 01.07.2021 zur Verfügung gestellte Sozialraumbudget (§ 25 Abs. 5 KitaZG) bemisst sich zu 40 % an dem Anteil der Kinder unter 7 Jahren und zu 60 % nach der Zahl der Kinder unter 7 Jahren im SGB II-Leistungsbezug und beträgt 2022 unter Berücksichtigung der Dynamisierung von 2,5 % p.a. für den Landkreis Kusel 829.505 Euro. Mit diesem Budget können personelle Bedarfe, die in Tageseinrichtungen aufgrund ihres Sozialraums oder anderer besonderen Bedarfe entstehen, zu 60 % mit der Landesförderung gedeckt werden. 40 % der Personalkosten sind vom örtlichen Träger der Jugendhilfe (oder anderen Kostenträgern) zu übernehmen, so dass sich das Gesamtbudget auf rd. 1.382 Mio. Euro beläuft. Im Jahr 2021 stehen diese Beträge aufgrund des Inkrafttretens der Regelungen zur Jahresmitte knapp zur Hälfte zur Verfügung.

 

Schwerpunkt des Sozialraumbudgets bildet die Kita-Sozialarbeit, welche dem Leitbild des Gesetzes, nämlich dem sozialen Ausgleich folgend, z.B. niedrigschwellige Beratung und Unterstützung von Eltern bietet und die Vernetzung der Familien fördert, um das Selbsthilfepotenzial zu stärken. Weiterhin können mit diesen Mitteln Fachkräfte mit interkultureller Kompetenz finanziert werden. Nicht zuletzt können weitere besondere personelle Bedarfe aus dem Sozialraumbudget abdeckt werden, welche aufgrund betriebserlaubnisrelevanter Besonderheiten, z.B. durch eingeschränkte räumliche Bedingungen (Betrieb über mehrere Stockwerke oder in Waldgruppe), entstehen.

 

Das beigefügte Konzept zur Verwendung des Sozialraumbudgets (Anlage 1) wurde unter Einbindung der Kita-Leitungen und den bereits eingesetzten Kita-Sozialarbeiter/innen entwickelt und bereits mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) vorab abgestimmt. Die sozialräumlichen Bedarfe sollen seitens des Jugendamts in Abständen von ca. 2 Jahren überprüft werden.

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes ist der Geschäftsführer des ism, Herr Heinz Müller, anwesend, um die Konzeption vorzustellen.