Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Konzeption zur Umsetzung des
Sozialraumbudgets im Landkreis Kusel, wie von der Verwaltung vorgelegt.
Beschlussvorlage:
Rheinland-Pfalz
fördert seit 2012 die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten in Wohngebieten
mit besonderem Entwicklungsbedarf mit dem Programm „Kita!Plus: Kita im
Sozialraum“. Mit dem Kita-Zukunftsgesetz, das vollumfänglich am 01.07.2021 in
Kraft tritt, wird die Zielrichtung des Programms weiterverfolgt und durch das
Sozialraumbudget in eine anteilige Regelförderung überführt. Im Vorgriff
hierauf und um den Übergang zu gestalten, wurden die Projektmittel seitens des
Landes für 2019, 2020 und bis einschließlich Juni 2021 aufgestockt und mit
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.07.2020 bzw. 12.11.2020 die
Verwendung für den Landkreis Kusel festgelegt. Mit der 100 % Landesförderung
wurde an 5 Standorten Kita-Sozialarbeit implementiert. Weiterhin wurde u.a. die
räumliche Ausstattung zur Schaffung geeigneter Beratungssettings in den Kitas,
insbesondere zur Herrichtung von Elterntreffpunkten finanziert. Gleichzeitig
wurde das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism) zur
Unterstützung des Jugendamts bei der Erstellung einer Sozialraumanalyse und
Konzeptionsentwicklung zur Verwendung des Sozialraumbudget beauftragt.
Das vom Land
erstmals ab 01.07.2021 zur Verfügung gestellte Sozialraumbudget (§ 25 Abs. 5
KitaZG) bemisst sich zu 40 % an dem Anteil der Kinder unter 7 Jahren und zu 60
% nach der Zahl der Kinder unter 7 Jahren im SGB II-Leistungsbezug und beträgt
2022 unter Berücksichtigung der Dynamisierung von 2,5 % p.a. für den Landkreis
Kusel 829.505 Euro. Mit diesem Budget können personelle Bedarfe, die in
Tageseinrichtungen aufgrund ihres Sozialraums oder anderer besonderen Bedarfe
entstehen, zu 60 % mit der Landesförderung gedeckt werden. 40 % der
Personalkosten sind vom örtlichen Träger der Jugendhilfe (oder anderen
Kostenträgern) zu übernehmen, so dass sich das Gesamtbudget auf rd. 1.382 Mio.
Euro beläuft. Im Jahr 2021 stehen diese Beträge aufgrund des Inkrafttretens der
Regelungen zur Jahresmitte knapp zur Hälfte zur Verfügung.
Schwerpunkt des
Sozialraumbudgets bildet die Kita-Sozialarbeit, welche dem Leitbild des
Gesetzes, nämlich dem sozialen Ausgleich folgend, z.B. niedrigschwellige
Beratung und Unterstützung von Eltern bietet und die Vernetzung der Familien
fördert, um das Selbsthilfepotenzial zu stärken. Weiterhin können mit diesen
Mitteln Fachkräfte mit interkultureller Kompetenz finanziert werden. Nicht
zuletzt können weitere besondere personelle Bedarfe aus dem Sozialraumbudget abdeckt
werden, welche aufgrund betriebserlaubnisrelevanter Besonderheiten, z.B. durch
eingeschränkte räumliche Bedingungen (Betrieb über mehrere Stockwerke oder in
Waldgruppe), entstehen.
Das beigefügte
Konzept zur Verwendung des Sozialraumbudgets (Anlage 1) wurde unter Einbindung
der Kita-Leitungen und den bereits eingesetzten Kita-Sozialarbeiter/innen
entwickelt und bereits mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
(LSJV) vorab abgestimmt. Die sozialräumlichen Bedarfe sollen seitens des Jugendamts
in Abständen von ca. 2 Jahren überprüft werden.
Im Rahmen dieses
Tagesordnungspunktes ist der Geschäftsführer des ism, Herr Heinz Müller,
anwesend, um die Konzeption vorzustellen.