Regionalentwicklung Alte Welt – Gründung eines Vereins

Betreff
Regionalentwicklung Alte Welt – Gründung eines Vereins
Vorlage
1118/2021
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Gründung des Vereins „Alte Welt e.V.“, sowie dem Beitritt des Landkreises Kusel zu.

 

Beschlussvorlage:

 

1) Warum eine Vereinsgründung?

Die "5K" (Landkreise Bad Kreuznach, Kusel, Kaiserslautern, DonnersbergKreis, evangelische Kirche) engagieren sich gemeinsam in einem Regionalentwicklungsprojekt mit dem Ziel, in der sogenannten "Alten Welt" strukturelle Entwicklungsimpulse zu setzen.

 

Der Verein soll als Projektträger in der Alten Welt fungieren. Künftige Projekte können dann optional bei einer oder mehreren Kommunen oder dann auch bei dem Verein verortet werden. Dadurch ergeben sich mehr Möglichkeiten, auf förder- und beihilferechtliche Hemmnisse einzugehen und Fördermittel einzuwerben.

 

Durch die Vereinsgründung bekommt die bisherige Initiative "Alte Welt" auch eine verschriftlichte Struktur und wird nachhaltig verstetigt.

 

2) Satzungsüberlegungen

Zweck des Vereins ist die Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Region "Alte Welt". Der Vereinszweck wird verwirklicht durch das Zusammenführen von Netzwerken und Akteuren aus Politik, Verwaltung, Religion, Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Kultur, Sport und allen bürgerschaftlichen Bereichen. Auch durch die themenübergreifende Koordination, die Identifizierung von Kooperationspotenzialen sowie die Initiierung, Durchführung oder Unterstützung von Projekten, die dem Vereinszweck dienen, können Synergien erzielt werden.

 

Mitglieder können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein.

 

Landrätinnen und Landräte (KH, KUS, KL, KIB), der Dekan oder die Dekanin des Dekanats an Alsenz und Lauter sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Verbandsgemeinden Nahe-Glan, Lauterecken-Wolfstein, Otterberg-Otterbach und Nordpfälzer Land sollen kraft Satzung zur Vorstandschaft gehören.

 

Die Vernetzung der Bürgerschaft untereinander und im Verhältnis zu den beteiligten Kommunen ist eine wichtige Voraussetzung, um die Vereinsziele erfolgreich zu verwirklichen. Der Verein bildet einen Bürgerbeirat, um auch diesem Austausch eine Plattform zu geben.

 

3) Beitrag/Projektkosten

Der Verein soll einen Beitrag erheben. Mit diesem sollen primär die allgemeinen Geschäftsausgaben bestritten werden. Bei der Festlegung der Höhe ist der Leistungsfähigkeit der Beteiligten Rechnung zu tragen und es ist anzustreben, dass niemand wegen der Höhe des Beitrags nicht Teil der Initiative wird.

 

Die Deckungsbeiträge für einzelne Projekte sollen nicht durch den allgemeinen Mitgliedsbeitrag finanziert werden.