Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt,
dass der Landkreis Kusel bis auf weiteres die Verkehrssicherungspflicht für das
etwa 700m lange Teilstück „Alte Eichelscheider Straße“ des Radrundweges
„Pfälzer Seentour“ übernimmt.
Beschlussvorlage:
Die LAG Westrich-Glantal plant die
Ersteinrichtung eines Radrundweges, welcher durch die vier Verbandsgemeinden
führt, die das LEADER-Gebiet darstellen. Die Strecke führt überwiegend auf
bereits bestehenden Radwegen und verbindet diese bei einer Gesamtlänge von 61km
zu einem Rundweg. Die Strecke verläuft entlang den überregional bekannten
Naherholungsgebieten, die auch den Namen der Tour „Seentour“ prägen. Aufgrund
der geringen Steigungsverhältnisse ist dieser Weg für Familien mit Kindern und
Jugendlichen hervorragend geeignet. Ebenso soll die Strecke ein attraktives
Angebot für die Zielgruppe 50+ darstellen. Als Partner sind nicht nur die vier
Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Oberes-Glantal sowie
Ramstein-Miesenbach im Projekt eingebunden, sondern die beiden Landkreise
Kaiserslautern und Kusel sind als weitere Kooperationspartner involviert.
Zwischen den Kooperationspartnern ist
vereinbart, dass nach Ersteinrichtung des Radweges durch die LAG
Westrich-Glantal, die Kooperationspartner die Unterhaltung und Verkehrssicherung
des Radweges übernehmen. In der VG Oberes Glantal wurden die touristischen
Aufgaben an die Ortsgemeinden übertragen, sodass die Unterhaltung der
Radwegeabschnitte in der VG Oberes Glantal den jeweiligen Ortsgemeinden
obliegt.
Deshalb wurden in der VG Oberes Glantal mit
den betroffenen Gemeinden Kostenübernahmeerklärungen, wonach die Folgekosten
für die Unterhaltung der Wege von den Gemeinden getragen werden, sowie
Nutzungsvereinbarungen für die Nutzung der Wege getroffen.
Betroffen sind in der VG Oberes Glantal die Ortsgemeinden Nanzdietschweiler, Gries, Schönenberg–Kübelberg und die Stadt Waldmohr mit einem Teilstück von etwa 1,3 km.
Die Stadt Waldmohr hat Bedenken die Unterhaltungs -und Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen.
Die längste Wegestrecke des Radrundweges „Pfälzer Seentour“ verläuft im Kreis Kusel und der VG Oberes Glantal über den Glan-Blies Radweg. Für diese 7 km hat der Landkreis die Verkehrssicherungspflicht. Davon auch auf Waldmohrer Gemarkung
(Eichelscheider Straße ).
Für ein Teilstück von etwa 700m im Verlauf der Eichelscheider Straße ist noch keine Verkehrssicherungspflicht gegeben und unterzeichnet.
Waldmohr würde aber, sofern diese Übernahme der Verkehrssicherungspflicht gegeben ist, die Nutzung erlauben. Ohnehin ist dieses Teilstück ein Radweg nach HBR und wird auch als Radweg für die “Pfälzer Moortour“ genutzt. Für das Teilstück des Glan Blies Weges auf Waldmohrer Gemarkung liegt eine Unterhaltungs-, Förder- und Nutzungsvereinbarung mit Waldmohr vor.
Der Planungsverantwortliche der Seentour bei der LAG Glantal Westrich, Klaus Schillo, ist derzeit bemüht, das Projekt Seentour umzuplanen und damit das derzeit noch nicht in der Kooperation stehende Stück zu umfahren. Allerdings ist dies nicht vor dem Antragsschluss zur Förderung am 31.1.2021 möglich gewesen.
Die LAG hat zum 31.1.2021 den Förderantrag bei der ADD gestellt und wir konnten vereinbaren, dass der Förderausschluss nicht eintritt, wenn auch für dieses Teilstück sehr zeitnah eine Regelung vorliegt.
Damit das gemeinsame Radwegeprojekt „Pfälzer Seentour“ nicht – insbesondere nicht im Landkreis Kusel – scheitert, schlägt die Verwaltung vor, die Verkehrssicherungspflicht auf den etwa 700m bis zu einer Einigung mit der Stadt Waldmohr, im Rahmen der Verkehrsüberprüfung des Glan-Blies Radweges mit zu übernehmen.