Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der
Kreistag:
a) den gegenüber dem Wirtschaftsplan 2019 entstandenen Mehraufwendungen
in Höhe von
rd. 81 T€ zuzustimmen;
b) den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 der Einrichtung
„Abfallentsorgung“ wie
vorgelegt mit der Bilanzsumme
Aktiva: 12.211.442,30
€
Passiva: 12.211.442,30 €
und den Jahresgewinn in Höhe von 126.585,93 € gem. § 27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.
Die Feststellung des
Jahresabschlusses beinhaltet zugleich eine Entlastung bezüglich der
Jahresrechnung;
c) den Jahresgewinn in Höhe von 126.585,93
€ in die allgemeinen Rücklage einzustellen.
Beschlussvorlage:
Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist die
Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kusel nach den Vorschriften der
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.
Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO
über die Wirt-schaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach
hat die Rechnungs-legung der Abfallentsorgung nach den Grundsätzen der
doppelten kaufmännischen Buch-führung zu erfolgen.
Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde von der Verwaltung
entsprechend der
§§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH
geprüft. Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk
wurde uneinge-schränkt erteilt.
Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht liegen der
Beschlussvorlage bei. Darüber hinaus steht in der Sitzung ein Vertreter der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Das Wirtschaftsjahr wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 12.211.442,30
€
Passiva: 12.211.442,30 €
Das Jahresergebnis war gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch
folgende Sachverhalte beeinflusst:
·
Im Berichtsjahr reduzierten sich die Umsatzerlöse
insgesamt um 884 T€. Während die Abfallentsorgungsgebühren aufgrund der
Gebührenanpassungen um 1.392 T€ zunahmen, verringerten sich die
Umsatzerlöse aus dem Betrieb gewerblicher Art um 2.204 T€. Hier führten
gegenüber dem Vorjahr deutlich geringere Einbaumengen auf der Deponie
Schneeweiderhof zu einem entsprechenden Erlösrückgang.
·
Der Materialaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um
408 T€. Veränderungen ergaben sich dabei hauptsächlich in den Bereichen
der Rest- sowie Bioabfälle. Die Mengeneinsparung im Restabfallbereich durch die
Einführung der Biotonne schlägt mit einer Ergebnisverbesserung von 734 T€
zu Buche, wohingegen die neue haushaltsnahe Biotonnensammlung für
Mehraufwendungen von 1.121 T€ sorgte.
·
Die Abschreibungen verringerten sich
gegenüber dem Vorjahr um 1.879 T€ auf
802 T€. Die Abschreibung der abnutzbaren Vermögensgegenstände auf der
Deponie Schneeweiderhof erfolgt mengenabhängig. Im Berichtsjahr verringerten
sich die Abschreibungen auf Grund der reduzierten Einbaumenge auf der Deponie
Schneeweiderhof. Zu erwähnen ist noch, dass in den Abschreibungen nunmehr die
Abfallbehältnisse der Rest- und Biomülltonnen enthalten sind, dies sind
jährlich etwa 148 T€.
·
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
reduzierten sich ebenfalls gegenüber dem Vorjahr (-142 T€). Dies hängt hauptsächlich mit den
gesunkenen Aufwendungen für Personalgestellungen durch den Landkreis (-102 T€),
den Rechts- und Beratungskosten (-29 T€), sowie den niedrigeren
Instandhaltungs- und Reparaturkosten (-27 T€) zusammen. Mehraufwendungen gab es
hingegen durch Wertberichtungen auf Forderungen und Forderungsverluste (+47 T€)
die im Berichtsjahr 2019 verbucht wurden.
·
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen
verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 181 T€. Ursächlich hierfür waren
insbesondere geringer ausgefallene Aufwendungen aus der Aufzinsung der
langfristigen Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorgekosten von
Deponien (836 T€; Vorjahr: 1.014 T€).
Danach ergibt sich ein Jahresgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung
in Höhe von 126.585,93 €.
Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom
22.07.1991 fand in der Sitzung des Kreisausschusses am 23.11.2020 eine
Schlussbesprechung statt, zu der auch der Rechnungshof eingeladen wurde.
Der Jahresabschluss sowie der Prüfbericht liegen der Beschlussvoralge
bei.
Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
festgestellt werden.
Gleichzeitig ist über die Verwendung des Jahresgewinns zu beschließen.