Nachwahl von Ausschussmitgliedern,

Betreff
Nachwahl von Ausschussmitgliedern, hier: Mitglied des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses
Vorlage
0113/2012
Art
Vorlage KT

Beschlussvorlage:

 

Nachdem Herr Jürgen Conrad mit Schreiben vom 23.05.2012 sein Kreistagsmandat niedergelegt hat, scheidet er zugleich auch aus den Ausschüssen aus, in die er als Kreistagsmitglied gewählt wurde (VV Nr. 5 zu § 39 LKO). Somit ist eine Ersatzperson für den Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss zu wählen.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises bildet der Kreistag einen Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss. Dieser besteht gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises aus 10 gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder und die Stellvertreter werden aus der Mitte des Kreistages gewählt.

 

Die Grundsätze für die Wahl der Ersatzpersonen in Ausschüssen sind in § 39 LKO bzw. § 28 Abs. 7 der Geschäftsordnung für den Kreistag geregelt. Das Mitglied wird auf Vorschlag der SPD-Fraktion durch Mehrheitswahl gewählt.

 

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).