Beschlussvorlage:
Nachdem
Herr Jürgen Conrad mit Schreiben vom 23.05.2012 sein Kreistagsmandat
niedergelegt hat, scheidet er zugleich auch aus den Ausschüssen aus, in die er
als Kreistagsmitglied gewählt wurde (VV Nr. 5 zu § 39 LKO). Somit ist eine
Ersatzperson für den Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss zu wählen.
Nach § 4 Abs. 2 der
Hauptsatzung des Landkreises bildet der Kreistag einen Umwelt- und
Abfallwirtschaftsausschuss. Dieser besteht gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung
des Landkreises aus 10 gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder und die
Stellvertreter werden aus der Mitte des Kreistages gewählt.