Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, der Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein für den zu erwartenden Kreiszuschuss zum Umbau des
Schulgebäudes der Grundschule Lauterecken einen Teilbetrag in Höhe von 45.000
Euro zu gewähren. Die endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt,
nachdem die ADD die zuschussfähigen Kosten festgestellt hat.
Beschlussvorlage:
Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein hat am 29.09.2018 einen
Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den Umbau des Schulgebäudes an
der Grundschule Lauterecken gestellt.
An der Grundschule Lauterecken ist ein Neubau für die Mensa sowie zweier
Klassenräume und weiterer Funktionsräume (z.B. Arzt-, Elternsprechzimmer), als
Ersatz für ein marodes Gebäude, erforderlich. Die Fertigstellung dieser
Maßnahme ist für das Jahr 2021 geplant.
Der erforderliche Neubau wurde von der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) am 11.06.2019 schulbehördlich
genehmigt. Die geschätzten Gesamtkosten dieser Schulbaumaßnahme betrugen laut
dem o.a. Antrag 1.292.587,00 €. Ein ausführliches Bodengutachten ergab
inzwischen, dass der Boden nicht tragfähig ist. Hierdurch haben sich weitere
Mehrkosten ergeben.
Die Prüfung zur Anerkennung dieser Mehrkosten, in Zusammenhang mit der
Feststellung der zuschussfähigen Gesamtkosten, ist durch die ADD noch nicht
abgeschlossen. Aufgrund der vorläufigen Prüfung des ersten Antrages ist davon
auszugehen, dass die förderfähigen Gesamtkosten mindestens 810.000 € betragen
werden.
Der Kreiszuschuss gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz beträgt 10 % der durch
die ADD anerkannten förderfähigen Kosten. Entsprechend des Baufortschrittes
soll nun eine erste Rate des zu erwartenden Kreiszuschusses an die
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein ausgezahlt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, einen ersten Teilbetrag in Höhe von 45.000 €
zu bewilligen.
Die endgültige Festsetzung der Höhe des Kreiszuschusses erfolgt nachdem
die ADD die förderfähigen Kosten abschließend festgestellt hat.
Die Mittel für diese Zahlung stehen unter der Buchungsstelle
24401.01200430 zur Verfügung.