Gewährung von Kreiszuschüssen zu Schulbaumaßnahmen

Betreff
Gewährung von Kreiszuschüssen zu Schulbaumaßnahmen
hier: Umbau des Schulgebäudes an der Grundschule Lauterecken
Vorlage
1080/2020
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für den zu erwartenden Kreiszuschuss zum Umbau des Schulgebäudes der Grundschule Lauterecken einen Teilbetrag in Höhe von 45.000 Euro zu gewähren. Die endgültige Festsetzung des Kreiszuschusses erfolgt, nachdem die ADD die zuschussfähigen Kosten festgestellt hat.

 

Beschlussvorlage:

 

Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein hat am 29.09.2018 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den Umbau des Schulgebäudes an der Grundschule Lauterecken gestellt.

 

An der Grundschule Lauterecken ist ein Neubau für die Mensa sowie zweier Klassenräume und weiterer Funktionsräume (z.B. Arzt-, Elternsprechzimmer), als Ersatz für ein marodes Gebäude, erforderlich. Die Fertigstellung dieser Maßnahme ist für das Jahr 2021 geplant.

 

Der erforderliche Neubau wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) am 11.06.2019 schulbehördlich genehmigt. Die geschätzten Gesamtkosten dieser Schulbaumaßnahme betrugen laut dem o.a. Antrag 1.292.587,00 €. Ein ausführliches Bodengutachten ergab inzwischen, dass der Boden nicht tragfähig ist. Hierdurch haben sich weitere Mehrkosten ergeben.

 

Die Prüfung zur Anerkennung dieser Mehrkosten, in Zusammenhang mit der Feststellung der zuschussfähigen Gesamtkosten, ist durch die ADD noch nicht abgeschlossen. Aufgrund der vorläufigen Prüfung des ersten Antrages ist davon auszugehen, dass die förderfähigen Gesamtkosten mindestens 810.000 € betragen werden.

 

Der Kreiszuschuss gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz beträgt 10 % der durch die ADD anerkannten förderfähigen Kosten. Entsprechend des Baufortschrittes soll nun eine erste Rate des zu erwartenden Kreiszuschusses an die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein ausgezahlt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, einen ersten Teilbetrag in Höhe von 45.000 € zu bewilligen.

 

Die endgültige Festsetzung der Höhe des Kreiszuschusses erfolgt nachdem die ADD die förderfähigen Kosten abschließend festgestellt hat.

 

Die Mittel für diese Zahlung stehen unter der Buchungsstelle 24401.01200430 zur Verfügung.