"Kita!Plus: Kita im Sozialraum"

Betreff
"Kita!Plus: Kita im Sozialraum"
hier: Verwendung der Budgetmittel 2021
Vorlage
1069/2020
Art
Vorlage JHA

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Verwendung der Budgetmittel für das Jahre 2021 im Rahmen des Programm Kita!Plus: Kita im Sozialraum, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu.

 

Beschlussvorlage:

 

Mit Inkrafttreten des Kita-Zukunftsgesetzes zum 01.07.2021 steht den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erstmalig ein Sozialraumbudget als anteilige Regelförderung zur Verfügung, um über die Regelpersonalausstattung hinausgehende personelle Bedarfe abzudecken, die in Tageseinrichtungen aufgrund ihrer sozialräumlichen Situation oder anderer besonderer Bedarfe entstehen können. Dieses sieht die Förderung von Personalkosten (60 %) durch das Land vor und beläuft sich für den Landkreis Kusel auf 789.535,- EUR.

Im Vorgriff auf das Kita-Zukunftsgesetz verbunden mit dem Ziel, den Übergang auf das  neue Sozialraumbudget zu gestalten, stockt das Land die Mittel des Programms „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“ auf, aus welchem dem Landkreis Kusel bislang jährlich Projektmittel in Höhe von 53.237 Euro zur Verfügung standen. Hiermit wurde das zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsangebot  an der Spiel- und Lernstube der Kontaktstelle Holler sowie das mobile Gruppenangebot zur Integration von Flüchtlingseltern und ihren Kindern, welches inzwischen eingestellt wurde, finanziert. 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 01.07.2020 wurde die Verwendung der Zusatzmittel i.H.v. 32.882,- Euro für das Jahr 2019 und Mittel i.H.v. 342.629,- Euro für das Jahr 2020 entsprechend den Vorgaben des Programms „Kita!Plus: Kita im Sozialraum“ festgelegt. Das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbh (ism) wurde inzwischen mit der Konzepterstellung und Identifikation von Sozialräumen in Vorbereitung auf das Sozialraumbudget beauftragt und die Vorgehensweise festgelegt. Zum 15.08.2020 wurde Kita-Sozialarbeit an 5 Standorten implementiert und das hierfür beauftragte Familienforum Neunkirchen – Institut für angewandte Psychologie und Sozialpädagogik - hat inzwischen 2,6 Stellen geschaffen. Daneben wurden mit den Mitteln verschiedene Eltern-Kind-Projekte angeboten und Ausstattungsgegenstände angeschafft um Eltern-Bereiche in den Kitas einzurichten. Ergänzend hierzu wurden Coachings zum Thema Elternberatung/Kommunikation für die Teams in den Kindertagesstätten durchgeführt.

Nunmehr ist die Budgetmitteilung auch für das Jahr 2021 erfolgt. Dieses beläuft sich auf 171.314 Euro und die 100 % Landesförderung ist wie gehabt durch die Berücksichtigung spezifischer Sozialräume und indikatorengestützt zu verteilen. Entsprechend den Vorgaben sollen die Mittel wie folgt verwendet werden:

 

1)     Fortführung der bisher installierten Kita-Sozialarbeit

Das langjährig bestehende Angebot in Kusel sowie die zum 15.08.2020 neu geschaffenen Angebote sollen weiterhin fortgesetzt werden. Insgesamt ist hierfür mit Gesamtkosten in Höhe von rund 127.000,-€ zu rechnen.

2)     Ausstattung zur Implementierung von Sozialarbeit an weiteren Standorten

Wie eingangs erwähnt wird das Projekt Kita!Plus zum 01.07.2021 in das neue Sozialraumbudget überführt und steht damit erstmals als anteilige Regelförderung zur Verfügung. Ab dann steigt das zur Verfügung stehende Budget nochmals deutlich an und perspektivisch ist die weitere Ausweitung der Kita-Sozialarbeit vorgesehen. Die Detailkonzeption für das Sozialraumbudget wird derzeit mit dem ISM erarbeitet.

Gleichzeitig entfällt zum 01.07.2021 jedoch die Möglichkeit auch Ausstattungsgegenstände zu refinanzieren. Aus diesem Grunde sollen mit Mitteln aus Kita!Plus die erforderlichen sachlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

3)     Weiterführung der Coaching-Maßnahmen

Es soll an das bisher erfolgte Team-Coaching angeknüpft und die Teams weiter gezielt im Umgang mit Eltern geschult werden.

4)     Räumliche Ausstattung

An gezielten Standorten soll die Einrichtung von Eltern-Bereichen und Kommunikations-Treffpunkten weiter gefördert werden.

 

Die Budgetmittel müssen bis 01.12.2020 abgerufen und bis 30.06.2020 verausgabt werden. Eine Übertragung ist nicht möglich.