Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinde
Kusel-Altenglan wird für die Erweiterungs- und Umbaumaßnahme zur Einrichtung
einer zusätzlichen Gruppe in der Kindertagesstätte Theisbergstegen eine Zuwendung
des Landkreises in Höhe von 170.318,04 € bewilligt.
Beschlussvorlage:
Die
kommunale Kindertagestätte in Theisbergstegen ist eine 4-gruppige Einrichtung
und steht in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan. Zum
Einzugsgebiet gehören die Ortsgemeinden Etschberg, Haschbach und
Theisbergstegen.
Aufgrund der Entwicklung der Bedarfe besteht in den nächsten
Jahren ein Mehrbedarf an Plätzen, insbesondere im U3 und Ganztagsbereich. Daher
wird die Kita in Abstimmung mit der Bedarfsplanung um eine Krippengruppe
erweitert. Zu diesem Zweck wird die Einrichtung derzeit durch einen Anbau,
verbunden mit Umbaumaßnahmen im Bestand erweitert. Durch diese Maßnahme wird
zudem den steigenden Anforderungen durch die Kita-Novelle (Essens- und
Schlafsituation) und auch der Entwicklung im Bereich der U2-Betreuung Rechnung
getragen.
Neu geschaffen werden: ein Gruppenraum, zwei Nebenräume, ein
Ruhe-/Schlafraum, ein Essraum, ein Personalraum sowie eine Personal-Toilette.
Des Weiteren wird durch Umbaumaßnahmen die Küche erheblich vergrößert.
Mit dem umgesetzten Raumprogramm verfügt die Kita über sehr
gute Rahmenbedingungen und bietet auch die Möglichkeit die Kinder der
Waldgruppe bei Schlecht-Wetter-Phasen im Notfall mit im Gebäude zu betreuen.
Mit Fertigstellung der Baumaßnahme ist nach der derzeitigen
Planung bis zum 30.04.2021 zu rechnen.
Die Gesamtkosten der Erweiterungs- und Umbaumaßnahme betragen
ca. 1.025.244,00 €.
Vom Land Rheinland-Pfalz wurden Fördermittel in Höhe von
150.000,- € bewilligt.
Neben dem Land gewährt der Landkreis Kusel als örtlicher
Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuschüsse an freie und kommunale Träger von
Kindertagesstätten zu den Bau – und Ausstattungskosten gemäß § 15 des
Kindertagesstättengesetz (KitaG). Unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien
des Landkreises soll die Erweiterungs- und Umbaumaßnahme der Kindertagesstätte
Theisbergstegen wie folgt gefördert werden.
Förderung
der Baukosten:
Zuwendungsfähige Kosten nach Nr. 1.3. der Kreisrichtlinien: 575.795,10
€
abzüglich Landeszuwendung: 150.000,00
€
verbleibende zuwendungsfähige Kosten: 425.795,10
€
Kreiszuwendung (40%): 170.318,04
€
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2020 zu Verfügung.