Sanierung Realschule plus Wolfstein

Betreff
Sanierung Realschule plus Wolfstein
hier: Vergabe von Planungsleistungen
Vorlage
1021/2020
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Kreisausschuss, den noch von der Verbandsgemeinde abgeschlossenen Vertrag zu übernehmen und die nun erweiterte Planung der Gesamtmaßnahme dem Ing.-Büro Dietmar Stoll GmbH aus Otterberg zu übertragen.

 

Beschlussvorlage:

 

Der Landkreis ist Schulträger der Realschule plus Lauterecken-Wolfstein. Das Schulgebäude am Standort Wolfstein steht jedoch im Eigentum der Verbandsgemeine Lauterecken-Wolfstein. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen diesen Parteien übernimmt der Landkreis am Standort Wolfstein die Ausführung aller investiven Baumaßnahmen, für die ein Zuschuss erwartet wird, jeweils im Einvernehmen mit der Verbandsgemeinde. Die Kosten hierfür werden mit der Verbandsgemeinde abgerechnet.

Bereits vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung hatte die Verbandsgemeinde Planungen für die Elektrosanierung des Saalbaues in Auftrag gegeben. Mit Übernahme der Bauverantwortung durch den Landkreis wurden weitere notwendige Maßnahmen im Standort Wolfstein erkennbar. Auch eine durchgeführte Gefahrenverhütungsschau ergab weiteren Bedarf zur Ertüchtigung in brandschutz-technischer Hinsicht.

Die nun durchzuführenden Maßnahmen beinhalten folgende Bereiche:

-         Beseitigung von TÜV-Mängeln

-         Beseitigung von Mängeln aus der Gefahrenverhütungsschau

-         Installation einer ELA-Anlage

-         Strukturierte Verkabelung in allen Räumen

-         Sanierung der Schullehrküche

Die Gesamtmaßnahme hat ein Auftragsvolumen von ca. 724.890 € mit einem Fördervolumen von 652.401 € aus dem KI 3.0-2-Programm.

Die Verwaltung beabsichtigt, das Ing.-Büro Dietmar Stoll GmbH aus Otterberg mit den Planungen zu beauftragen.  Das Büro hat bereits einen Vertrag mit der Verbandsgemeinde geschlossen und in diesem Zuge wurden bereits Leistungen erbracht. Der Vertrag muss nun mit Erweiterung des Auftragsumfanges auf den Landkreis übertragen werden.