Elektronische
Gesundheitskarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
hier:
Auswertung der Kostenentwicklung im Vergleichszeitraum 1. Halbjahr 2019
Der
Kreistag des Landkreises Kusel hat in seiner Sitzung am 15.03.2017 den Beitritt
zur „Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht
Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V in
Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in Rheinland-Pfalz“ zur
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Leistungsberechtigte
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Landkreis Kusel zum 01.07.2017
beschlossen. Die Einführung der Gesundheitskarte erfolgte aufgrund fehlender
Erfahrungswerte probeweise für ein Jahr. Der Kreisausschuss hat in seiner
Sitzung am 13.08.2018 sodann die Weiterführung der elektronischen
Gesundheitskarte beschlossen und die Verwaltung beauftragt, nach dem 31.12.2019
über das Ergebnis einer erneuten Überprüfung zu berichten.
Die
Einführung der Gesundheitskarte erfolgte bei der für den Landkreis Kusel
zuständigen Krankenkasse, der DAK Gesundheit. Durch die Einführung der
Gesundheitskarte konnten als ein erster Effekt die Verwaltungsstrukturen
verschlankt und Personalkosten in Höhe von rund 35.000 Euro im Jahr (80 %
E8/A8) eingespart werden. Für die
Betreuung und Anmeldung der Leistungsberechtigten ist jedoch nach wie vor ein
Mitarbeiter beim Landkreis im Einsatz,
dessen Zeitanteil aufgrund von Standardisierungseffekten gegenüber der letzten
Betrachtung nochmals um 10 % auf nunmehr 10 % seiner Arbeitskraft reduziert
werden konnte.
Der Vergleich mit dem
Referenzzeitraum 1. Halbjahr 2017 zeigt Einsparungen von insgesamt 61.525,76
Euro bzw. 191,67 € pro Person.
Da die Leistungsausgaben
für den einzelnen Leistungsempfänger höchst individuell sind und somit aus dem
Vergleich verschiedener Jahre nur schwer Rückschlüsse auf die
Wirtschaftlichkeit gezogen werden können, wurde die Vergleichsberechnung um die
Betrachtung erweitert, welche Kosten im 1. Halbjahr 2019 entstanden wären, wenn
die Bearbeitung durch den Landkreis erfolgt wäre. Vergleicht man diese Werte
mit den Kosten, die im 1. Halbjahr 2019 durch die Bearbeitung mit der
Krankenkasse entstanden sind, ergeben sich durch die externe Bearbeitung
(messbare) Einsparungen in Höhe von insgesamt 3.339,22 Euro bzw. 19,99 € pro
Leistungsberechtigten.
Dieser Vergleich zeigt,
dass die Leistungsausgaben bei einer Aufgabenwahrnehmung durch die DAK infolge
des Krankenhausmanagements im 1. Halbjahr mindestens 2.645,27 Euro niedriger
sind. Die zusätzlichen Einsparungen durch die Rabattierung von Arzneimitteln
werden dem Landkreis zwar von der Krankenkasse in gleicher Höhe weitergeben,
die genauen finanziellen Auswirkungen lassen sich jedoch nicht feststellen, da
diese vonseiten der DAK vertraulich behandelt werden. Generell nicht messbar
sind die Einsparungen, die durch die große Erfahrung der gesetzlichen
Krankenkasse im Abrechnungsverfahren erst gar nicht entstanden sind.
Was den Verwaltungskostenanteil betrifft, werden dem Landkreis bei der Bearbeitung durch die Krankenkasse, im
Gegensatz zur eigenen Bearbeitung, bei sog. Hochkostenfällen
85 %
der Verwaltungsausgaben vom Land erstattet. Dies führt bei den
Verwaltungsausgaben im Jahr 2019 zu Einsparungen von insgesamt 693,95 Euro.
Unabhängig
von der wirtschaftlichen Betrachtung des Einsatzes der elektronischen
Gesundheitskarte bedeutet diese nicht zuletzt auch für die
Leistungsberechtigten eine deutliche Verbesserung, da direkt medizinische Hilfe
in Anspruch genommen werden kann, ohne zuvor einen Krankenbehandlungsschein
beim Sozialamt beantragen zu müssen. Neben der Entlastung des Sozialamts,
ergibt sich dadurch aber auch eine Entlastung für die Amtsärzte, welche
aufgrund der fehlenden medizinischen Fachexpertise der Sachbearbeiter bei der
Entscheidung über bestimmte Behandlungen hinzugezogen werden müssten.
Die
gute Zusammenarbeit mit der DAK Gesundheit erfolgt nach wie vor auf Basis der
ursprünglich getroffenen Vereinbarungen und auf Anpassung bzw. Erhöhungen wurde
seitens der DAK bisher verzichtet.
Ein
Mitarbeiter der Landesvertretung der DAK Gesundheit, Herr Greiner, ist im
Rahmen der Sitzung anwesend und steht für Fragen zur Verfügung.