Kenntnisnahme der Gesamtabschlüsse des Landkreises Kusel für die Jahre 2016 und 2017

Betreff
Kenntnisnahme der Gesamtabschlüsse des Landkreises Kusel für die Jahre 2016 und 2017
Vorlage
1008/2020
Art
Vorlage KA
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorlage:

 

Gemäß den §§ 25 Abs.2 Ziffer 3 und 57 LKO i.V.m. § 109 Abs. 8 GemO nimmt der Kreistag den geprüften Gesamtabschlusses zur Kenntnis.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 sowie die Anlagen zu den Gesamtabschlüssen unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Stellungnahmen des Landrates geprüft. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden alle Belege und Unterlagen, die dem Gesamtabschlusses zugrunde liegen, zur Verfügung gestellt. Insbesondere lagen den Mitgliedern folgende Unterlagen vor:

 

- Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 sowie die Anlagen zu den Gesamtabschlüssen

- Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung

  einschließlich der Stellungnahme des Landrats gemäß § 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 4  

  GemO.

 

Diese Unterlagen liegen der Beschlussvorlage ebenfalls bei. Der Rechnungsprüfungs-ausschuss hat über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der eigenen Prüfungshandlungen einen Prüfungsbericht zu erstellen (§ 57 LKO i.V.m. § 113 Abs. 3 GemO). Nach Stellungnahme des Landrats gibt der Rechnungsprüfungsausschuss den Prüfungsbericht und die Stellungnahme des Landrats beim Kreistag ab (§§ 110 Abs. 2, § 113 Abs. 4 GemO). Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt ebenfalls bei.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss sprach in seiner Sitzung am 17.12.2019 gegenüber dem Kreisausschuss bzw. Kreistag die Empfehlung aus, die geprüften Gesamtabschlüsse 2016 und 2017, wie von der Verwaltung vorgelegt, zur Kenntnis zu nehmen.