Finanzierungsbedarfe des Diakonischen Werkes Pfalz im Kreis Kusel für die Beratungsarbeit

Betreff
Finanzierungsbedarfe des Diakonischen Werkes Pfalz im Kreis Kusel für die Beratungsarbeit
Vorlage
0996/2019
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, die Beratungsarbeit  des Diakonischen Werkes Pfalz mit einer zusätzlich jährlichen Sonderfinanzierung in Höhe von 25.000,- Euro für die Jahre 2020 bis 2024 zu unterstützen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan jeweils zur Verfügung zu stellen.

Beschlussvorlage:

 

Das Diakonische Werk betreibt auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche der Pfalz ca. 90 Beratungsstellen in den unterschiedlichsten Fachgebieten.

 

Im Landkreis Kusel betreibt das Diakonische Werk Beratungsstellen in den Bereichen

Sucht-, Erziehungs-, Migrations-, Sozial- und Lebensberatung, sowie Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung. Die Beratungsstellen finanzieren sich durch einen Landeszuschuss nach den bestehenden Verwaltungsvorschriften des Landes, Eigenmitteln des Trägers und einem Kommunalzuschuss der beteiligten Gebietskörperschaften, wobei der Anteil von der fachlichen Ausrichtung der jeweiligen Beratungsstelle abhängig ist.

 

Über alle Beratungsbereiche rechnet das Diakonische Werk im Jahr 2020 bei den im Landkreis Kusel betriebenen Beratungsstellen mit einem selbst zu tragenden Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. 230.000,- €. Dieser ist mit rd. 110.000,- Euro vorrangig auf den Bereich Sozial- und Lebensberatung zurück zu führen, welcher ausschließlich mit Eigenmitteln des Trägers finanziert ist. Da die jährlich steigenden Sach- und vor allem Personalkosten den Gesamtbetrag in einem Umfang erhöhen, der durch das Diakonische Werk nicht mehr zu finanzieren ist, geht das Diakonische Werk Pfalz auf alle Zuschussgeber zu, um eine Vereinbarung für die mittelfristige Finanzierung der Beratungsarbeit zu treffen. Um die Beratungsarbeit im bestehenden Umfang auch in der Fläche weiterhin sicherstellen zu können, schlägt das Diakonische Werk Pfalz für den Landkreis Kusel vor, über die bisherigen Finanzierungen hinaus eine Vereinbarung über eine „Sonderfinanzierung“ für die Jahre 2020 bis 2024 in Höhe von jährlich 25.000,- Euro zu treffen.

 

Die Beratungsarbeit des Diakonischen Werkes stellt als niederschwelliges Angebot einen wichtigen Bestandteil der präventiven Arbeit im Landkreis dar. Gerade im ländlichen Raum ist die Sicherung einer leistungsstarken und qualitätsvollen Beratungsinfrastruktur von besonderer Bedeutung.

 

Aktuell werden die zuschussfähigen Kosten der Drogenberatungsstelle seitens des Landkreises mit 75 %, der Suchtberatungsstelle mit 25% und der Erziehungsberatungsstelle mit 55% bezuschusst. Die zuschussfähigen Kosten der Schwangerschaftsberatungsstelle werden mit 50 % durch den Landkreis bezuschusst. Insgesamt beträgt der Jahresbeitrag des Landkreises Kusel im Jahr 2018 rd. 190.000,- Euro.

Der Refinanzierungsanteil ist bei anderen Landkreisen und Städten schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt höchst unterschiedlich und oftmals wird bereits ein erhöhter Finanzierungsanteil seitens der Kommunen geleistet. Um weiterhin bedarfsgerechte und erreichbare Unterstützungsangebote vorhalten zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Finanzierungsstruktur entsprechend anzupassen.

 

Eine Übersicht über die Beratungsarbeit des Diakonischen Werkes Pfalz im Landkreis Kusel ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes  sind vom Diakonischen Werk Pfalz, Frau Pfarrerin Sabine Jung, Abteilungsleiterin Diakonisches Profil und Pflege und Herr Markus Carbon, Regionalleitung West, anwesend, um die Situation zu erläutern.