Bildung eines Ausschusses "Kreisentwicklung"

Betreff
Bildung eines Ausschusses "Kreisentwicklung"
Vorlage
0979/2019/1
Art
Vorlage KT
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Empfehlung des Kreisausschusses beschließt der Kreistag einen Ausschuss „Kreisentwicklung“ zu bilden.

Beschlussvorlage:

 

Aufgaben und Zuständigkeit:

Zu den Aufgaben des Ausschusses „Kreisentwicklung“ gehören die Themen „Mobilität“, „Klimaschutz“ sowie „Bildung und junge Familien“. Zu jedem dieser Themenschwerpunkte sollen Arbeitskreise gebildet werden, in denen interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie die zuständigen Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitwirken können. Bindeglied zwischen den Arbeitskreisen und dem Ausschuss sind ehrenamtliche Beauftragte, die auf Vorschlag des Landrates bestimmt werden und den Vorsitz innerhalb der Arbeitskreise führen.

 

Zusammensetzung:

Neben 10 vom Kreistag gewählten Mitgliedern gehören dem Ausschuss auch die drei Beauftragten sowie die Vorsitzenden des Wirtschaftsbeirates und des Kreisseniorenbeirates mit beratender Stimme an. Für jedes Ausschussmitglied ist ein Stellvertreter zu bestimmen.