Wahl der weiteren Vertreter des Landkreises für die Hauptversammlung des Landkreistages Rheinland-Pfalz

Betreff
Wahl der weiteren Vertreter des Landkreises für die Hauptversammlung des Landkreistages Rheinland-Pfalz
Vorlage
0962/2019
Art
Vorlage KT

Beschlussvorlage:

 

Nach § 9 Abs. 2 der Satzung des Landkreistages Rheinland-Pfalz entsendet der Landkreis Kusel neben dem Landrat drei Vertreter in die Hauptversammlung sowie zusätzlich je angefangene 100.000 Kreiseinwohner einen weiteren Vertreter. Die vier Vertreter des Landkreises - mit Ausnahme des Landrates - sind jeweils für eine Wahlperiode des Kreistags von diesem nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts zu wählen.

 

Für die Stellvertretung des Landrats gilt die Landkreisordnung; für die übrigen Vertreter in der Hauptversammlung sind Stellvertreter zu bestimmen.

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).