Betreff
Wahl der weiteren Vertreter des Landkreises für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Westpfalz
Vorlage
0961/2019
Art
Vorlage KT
Beschlussvorlage:
Nach § 6 Abs. 1 der
Satzung der Planungsgemeinschaft Westpfalz besteht die Regionalver-tretung der
Planungsgemeinschaft neben den Oberbürgermeistern und Landräten aus weiteren
Vertretern der kreisfreien Städte und Landkreise. Die Anzahl der zu wählenden
Vertreter bemisst sich nach der Einwohnerzahl. Danach entsendet der Landkreis
Kusel vier
weitere Vertreter. Für die vom Kreistag zu wählenden Vertreter sind zugleich
Stellvertreter zu bestimmen (§ 6 Abs. 3 Nr. 2).
Nach § 5 der Satzung
sind diese Vertreter nach jeder Kommunalwahl durch den Kreistag neu zu wählen.
Bei der Wahl ist zu beachten, dass mindestens die Hälfte der zu entsendenden
Vertreter aus Vorschlägen der Verbandsgemeinderäte zu wählen ist.
Die
Verbandsgemeinden im Landkreis werden bis zur Kreistagssitzung entsprechende
Vorschläge einbringen.
Die vier weiteren
Vertreter des Landkreises Kusel werden vom Kreistag in entsprechender Anwendung
des § 39 der Landkreisordnung gewählt (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung der
Pla-nungsgemeinschaft Westpfalz). Die Wahl erfolgt in einem Wahlgang nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl.
Die Wahl erfolgt in
öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern
der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).