Wahl der vom Kreistag zu benennenden Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Pfalzmuseum für Naturkunde, POLLICHIA-Museum

Betreff
Wahl der vom Kreistag zu benennenden Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Pfalzmuseum für Naturkunde, POLLICHIA-Museum
Vorlage
0959/2019
Art
Vorlage KT

Beschlussvorlage:

 

Nach § 6 Abs. 1 der Verbandsordnung des Zweckverbands Pfalzmuseum für Naturkunde, POLLICHIA-Museum, besteht die Verbandsversammlung des Zweckverbandes u.a. aus drei vom Landkreis Kusel zu benennenden Mitgliedern.

 

Da gemäß § 8 Abs. 2 Zweckverbandsgesetz für die Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaften die Bestimmungen des § 88 GemO gelten, ist der Landrat kraft Gesetzes (§ 88 Abs. 1 Satz 1 GemO) in der Verbandsversammlung vertreten. Für die Wahl der beiden weiteren Vertreter gelten die Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen entsprechend (§ 88 Abs. 1 Satz 5 GemO).

 

Nach § 6 Abs. 2 der Verbandsordnung scheiden die von den Vertretungsorganen gewählten Mitglieder mit Beendigung der jeweiligen Wahlperiode aus der Verbandsversammlung aus.

 

Bedienstete des Pfalzmuseums für Naturkunde können keine Mitglieder der Verbandsversammlung sein (§ 6 Abs. 4 der Verbandsordnung).

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).