Beschlussvorlage:
Nach § 13 des Gesellschaftsvertrages der Interkulturelles
Kompetenzzentrum Rheinland-Pfalz GmbH (IKoKu) besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 4 Personen.
Dieser setzt sich zusammen aus dem Landrat des Landkreises Kusel als
Vorsitzenden kraft Amtes und
3 Mitgliedern die vom Kreistag des Landkreises Kusel
widerruflich entsandt werden
Nach § 57 LKO i.V.m. § 88 GemO gelten für die Entsendung der
Aufsichtsratsmitglieder die Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen
entsprechend.
Die
Grundsätze der Wahl von Mitgliedern in Ausschüssen sind in § 39 LKO bzw. § 28
der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Die Wahl erfolgt in
öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern
der Kreistag nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).