Beschlussvorlage:
Nach § 12 Abs. 4 a) des Gesellschaftsvertrages endet die Mitgliedschaft
im Aufsichtsrat mit dem Verlust des Amts bzw. dem Widerruf der
Vertretungsbefugnis durch den Kreistag des Landkreises Kusel. Beruht die
Vertretungsbefugnis auf einer Mitgliedschaft im Kreistag des Landkreises Kusel,
so endet die Vertretungsbefugnis mit Ablauf der Wahlperiode des Kreistages.