Betreff
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds für die Blutspendezentrale Saar-Pfalz-GmbH
Vorlage
0955/2019
Art
Vorlage KT
Beschlussvorlage:
An der
Blutspendezentrale Saar-Pfalz-GmbH ist die Westpfalz-Klinikum GmbH zu 33,33 %
beteiligt. Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrags besteht der Aufsichtsrat der
Blutspendezentrale Saar-Pfalz-GmbH aus 10 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören
je drei Vertreter der Gesellschafter an, die auf Vorschlag der
Gesellschafterversammlung in den Aufsichtsrat gewählt werden. Ein Mitglied des
Aufsichtsrates wird von der Arbeitnehmervertretung der
Gesellschafterversammlung zur Wahl vorgeschlagen.
Gemäß § 9 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages
endet die Amtszeit des aktuellen Aufsichtsrates am 31. Dezember 2019.
Entsprechend dem
Beteiligungsverhältnis hat der Kreistag des Landkreises Kusel ein Mitglied für dieses Gremium
vorzuschlagen.
Das Mitglied des
Aufsichtsrates soll über eine besondere Sachkunde verfügen, die durch
Ausbildung oder Erfahrung dargelegt werden muss.
Aufsichtsratsmitglieder
dürfen nicht sein:
- Geschäftsführer
und Bedienstete der Gesellschaft (außer Arbeitnehmervertreter);
- Bedienstete, der
Krankenhaus- und Kommunalaufsicht;
- Personen, die
durch ihre berufliche Tätigkeit in Geschäftsbeziehungen von wesentlicher
Bedeutung oder im Wettbewerb mit der
Gesellschaft stehen;
- Personen, die in
Betrieben oder für Betriebe tätig sind, auf die diese Voraussetzungen
zutreffen.
Nach § 57 LKO i.V.m. § 88 GemO gelten für die Entsendung
der Aufsichtsratsmitglieder die Vorschriften über die Mitgliedschaft in
Ausschüssen entsprechend.
Die Grundsätze der
Wahl sind in § 39 LKO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag
festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer
Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas
anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).
Wahlvorschlag
Aufsichtsrat Blutspendezentrale Saar-Pfalz-GmbH |
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Mitglied |
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1 |
SPD |
Jürgen Conrad |