Nach § 9 Abs.1 c) des Gesellschaftsvertrages der Vitalbad Pfälzer Bergland
GmbH
sind vom Kreistag
des Landkreises Kusel 8Mitglieder in den Aufsichtsrat
der Gesellschaft zu entsenden und für jedes der entsandten
Aufsichtsratsmitglieder ein Stellvertreter zu bestimmen.
Die Dauer der Mitgliedschaft der Vertreter bestimmt sich nach der
Wahlzeit der kommunalen Vertretungen.
Nach § 57 LKO i.V.m.
§ 88 Abs. 1 GemO gelten für die Entsendung der Aufsichtsrats-mitglieder die
Vorschriften über die Mitgliedschaft in Ausschüssen entsprechend.
Die Grundsätze der
Wahl sind in § 39 LKO bzw. § 28 der Geschäftsordnung für den Kreistag
festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer
Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas
anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).