Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt die Weiterführung der Schulsozialarbeit an
der Berufsbildenden Schule in Kusel ab dem Schuljahr 2019/2020.
Beschlussvorlage:
Seit dem Jahr 1995 werden an der Berufsbildenden Schule in Kusel
insbesondere sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Schülerinnen
und Schüler durch eine sozialpädagogische Fachkraft im Rahmen der
Schulsozialarbeit intensiv beraten und begleitet. Die Personalkosten wurden
zunächst im Rahmen eines Förderprogrammes der EU und des Landes Rheinland-Pfalz
und seit 1998 ausschließlich vom Land Rheinland-Pfalz getragen. Die
Trägerschaft lag zu Beginn bei einem Trägerverein und wurde mit Beschluss des
Kreisausschusses vom 02.02.1998 vom Landkreis Kusel übernommen, verbunden mit
der Maßgabe, dass die projektbedingten Personalkosten zu 100% durch das Land
Rheinland-Pfalz übernommen werden.
Diese vollständige Förderung durch das Land war personengebunden und
erfolgte bis dato über das inzwischen gültige Zuwendungsmaß (sogenannte
Altfälle) hinaus. Da die bisherige Fachkraft nunmehr mit Ablauf dieses
Schuljahres rentenbedingt ausscheidet, wird die Schulsozialarbeit seitens des
Landes künftig nur noch mit einer Förderpauschale i.H.v. 30.600,- € pro
Vollzeitstelle unterstützt.
Zusätzlich war aufgrund der Vielzahl der Schülerinnen und Schüler mit
Migrationshintergrund im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung von
Asylbewerbern eine Fachkraft mit 0,5 einer Vollzeitstelle vornehmlich an der Berufsbildenden Schule in Kusel im
Einsatz. Dieser mit Kreismitteln finanzierte Stellenanteil, kann in Absprache
mit der Schulleitung zum 30.06.2019 entsprechend reduziert werden, da der
zusätzliche Betreuungsbedarf in diesem Umfang nicht mehr vorliegt.
Schulsozialarbeit ist an der BBS Kusel seit mehr als 20 Jahren fest verankert
und richtet sich grundsätzlich an alle 770 Schülerinnen und Schülern (davon 330
in Teilzeit und 440 in Vollzeit). Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass
gerade für Schülerinnen und Schüler der dort angebotenen Schulformen
Berufsvorbereitungsjahr (mit den Sonderformen Sprache, Flüchtlinge über 18
Jahre und Inklusion) und der Berufsfachschule I ein besonderer Bedarf besteht,
soll dieses etablierte Unterstützungsangebot, auch in Absprache mit der
Schulleitung, möglichst nahtlos nach den Sommerferien weitergeführt und ein
Anstellungsträger mit der Aufgabe beauftragt werden. Gleichzeitig soll die
Förderung der Stelle über die ADD Trier beim Ministerium für Bildung neu
beantragt werden. Eine verbindliche Förderzusage konnte seitens des Landes für
das Haushaltsjahr 2019 bislang nicht gemacht werden, jedoch wurde seitens der
ADD Trier bereits grundsätzliche Unterstützung signalisiert.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2019 stehen im
Rahmen der Deckungsfähigkeit aufgrund der o.g. Einsparungen zur Verfügung.