Weiterführung der Schulsozialarbeit an der Berufsbildenden Schule Kusel

Betreff
Weiterführung der Schulsozialarbeit an der Berufsbildenden Schule Kusel
Vorlage
0927/2019
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt die Weiterführung der Schulsozialarbeit an der Berufsbildenden Schule in Kusel ab dem Schuljahr 2019/2020.

 

Beschlussvorlage:

 

Seit dem Jahr 1995 werden an der Berufsbildenden Schule in Kusel insbesondere sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler durch eine sozialpädagogische Fachkraft im Rahmen der Schulsozialarbeit intensiv beraten und begleitet. Die Personalkosten wurden zunächst im Rahmen eines Förderprogrammes der EU und des Landes Rheinland-Pfalz und seit 1998 ausschließlich vom Land Rheinland-Pfalz getragen. Die Trägerschaft lag zu Beginn bei einem Trägerverein und wurde mit Beschluss des Kreisausschusses vom 02.02.1998 vom Landkreis Kusel übernommen, verbunden mit der Maßgabe, dass die projektbedingten Personalkosten zu 100% durch das Land Rheinland-Pfalz übernommen werden.

 

Diese vollständige Förderung durch das Land war personengebunden und erfolgte bis dato über das inzwischen gültige Zuwendungsmaß (sogenannte Altfälle) hinaus. Da die bisherige Fachkraft nunmehr mit Ablauf dieses Schuljahres rentenbedingt ausscheidet, wird die Schulsozialarbeit seitens des Landes künftig nur noch mit einer Förderpauschale i.H.v. 30.600,- € pro Vollzeitstelle unterstützt.

 

Zusätzlich war aufgrund der Vielzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung von Asylbewerbern eine Fachkraft mit 0,5 einer Vollzeitstelle vornehmlich  an der Berufsbildenden Schule in Kusel im Einsatz. Dieser mit Kreismitteln finanzierte Stellenanteil, kann in Absprache mit der Schulleitung zum 30.06.2019 entsprechend reduziert werden, da der zusätzliche Betreuungsbedarf in diesem Umfang nicht mehr vorliegt.

 

Schulsozialarbeit ist an der BBS Kusel seit mehr als 20 Jahren fest verankert und richtet sich grundsätzlich an alle 770 Schülerinnen und Schülern (davon 330 in Teilzeit und 440 in Vollzeit). Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass gerade für Schülerinnen und Schüler der dort angebotenen Schulformen Berufsvorbereitungsjahr (mit den Sonderformen Sprache, Flüchtlinge über 18 Jahre und Inklusion) und der Berufsfachschule I ein besonderer Bedarf besteht, soll dieses etablierte Unterstützungsangebot, auch in Absprache mit der Schulleitung, möglichst nahtlos nach den Sommerferien weitergeführt und ein Anstellungsträger mit der Aufgabe beauftragt werden. Gleichzeitig soll die Förderung der Stelle über die ADD Trier beim Ministerium für Bildung neu beantragt werden. Eine verbindliche Förderzusage konnte seitens des Landes für das Haushaltsjahr 2019 bislang nicht gemacht werden, jedoch wurde seitens der ADD Trier bereits grundsätzliche Unterstützung signalisiert.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2019 stehen im Rahmen der Deckungsfähigkeit aufgrund der o.g. Einsparungen zur Verfügung.