Glan-Blies-Radweg

Betreff
Glan-Blies-Radweg
hier: Vergabe der Arbeiten/Leistungen zum Umbau des Bahnübergangs bei Bahnkilometer 12,734 (südlich Glan-Münchweiler)
Vorlage
0922/2019
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, das Vergabeverfahren zum Umbau des Bahnübergangs bei Glan-Münchweiler gemäß § 17 VOB/A aufzuheben.

Der Landrat wird zu Nachverhandlungen mit den Bietern und zu einer Auftragsvergabe der zwingend erforderlichen Arbeiten innerhalb des geschätzten Kostenrahmens von ca. 35.000€ ermächtigt.

 

Beschlussvorlage:

 

In der Sitzung des Kreisausschuss vom 08.04. wurde über die geplante Umbaumaßnahme am Bahnübergang in Glan-Münchweiler informiert.

Die notwendigen Arbeiten wurden am 18.04.2019 beschränkt ausgeschrieben, es wurden neun Firmen angefragt.

Im Zuge der Planung wurde eine Kostenschätzung aufgestellt. Für die Umplanung des Bahnübergang Kusel wurden Kosten in Höhe von 23.532,25 € (brutto) geschätzt, dazu kommen die Fachbürokosten für die Erstellung und Auswertung der Ausschreibung sowie die Bauleitung und Bauüberwachung während der Maßnahme.

Zur Submission am 15.05.2019 um 14.00 Uhr sind bis zum Eröffnungszeitpunkt zwei Hauptangebote eingegangen. Die Prüfung der Angebote ergab folgende Angebotspreise:

Bieter 1:               Günter Felmeden GmbH & Co.KG, Alsenz            69.070,48 €

Bieter 2:               Monti GmbH Merchweiler                                       67.290,14 €

Eine Kontrolle der Positionen bezüglich überhöhter und untersetzter Preise wurde durchgeführt.

Beide Angebote wurden mit zum Teil überhöhten Einheitspreisen kalkuliert.

Die hohen Einheitspreise können auf die derzeitige Marktsituation und die Ausführung in der Hochzeit der Baubranche zurückgeführt werden.

Die Bieter müssen die Arbeiten aufgrund der angemeldeten Streckensperrung in einem festen Bauzeitraum und innerhalb von einer Woche ausführen. Die Streckensperrung wurde für den Zeitraum 01.07.2019 bis 05.07.2019 angemeldet. Die kurzfristige Eintaktung der Arbeiten in einem Zeitraum, in welchem die Auslastung der Firmen ohnehin hoch ist, führte wahrscheinlich zu den hohen Einheitspreisen.

 

Nach Prüfung der Angebote gemäß VOB, Teil A, § 16 konnte kein Bieter ein wirtschaftliches Angebot vorlegen. Es kann daher kein Angebot als wirtschaftlich angesehen werden.

Es wird daher empfohlen, das Vergabeverfahren gemäß § 17 VOB/A aufzuheben.

Die Maßnahme am Bahnübergang ist jedoch für die Verkehrssicherheit dieses Kreuzungspunktes erforderlich. Eine zügige Durchführung der Arbeiten im Gleisbett und im Korridors des Gefahrenbereichs ca. 4m von der Gleismitte aus ist nur während des Zeitraumes des Zugpause im Rahmen der angemeldeten Schattenmaßnahme möglich. Außerhalb dieser Sperrpause müssen Arbeiten im Gleisbereich durch Sicherheitsposten beaufsichtigt werden, was erhebliche Mehrkosten zur Folge hat.

Die Arbeiten außerhalb dieses Gefahrenbereichs können zeitlich entkoppelt und durch Mitarbeiter der Kreisverwaltung durchgeführt werden.

Um daher die zwingend erforderlichen Arbeiten im Gleisbereich innerhalb der Sperrpause durchführen zu können, wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen.

Der Landrat wird durch den Kreisausschuss ermächtigt, nach Aufhebung der Ausschreibung mit den beiden Bietern Nachverhandlungen zu führen mit dem Ziel, die Arbeiten im Gleisbereich in der ersten Juliwoche ausführen zu lassen. Unter Zugrundelegung der angebotenen Einheitspreise sind hierbei Kosten von ca. 35.000€ zu erwarten.

Im Rahmen dieser Kostenerwartung von ca. 35.000€ wird der Landrat ermächtigt, die Entscheidung zur Auftragsvergabe zu treffen.