Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, das Vergabeverfahren zum Umbau des Bahnübergangs bei Glan-Münchweiler gemäß § 17 VOB/A aufzuheben.
Der Landrat wird zu Nachverhandlungen mit den Bietern und zu einer Auftragsvergabe der zwingend erforderlichen Arbeiten innerhalb des geschätzten Kostenrahmens von ca. 35.000€ ermächtigt.
Beschlussvorlage:
In der Sitzung des
Kreisausschuss vom 08.04. wurde über die geplante Umbaumaßnahme am Bahnübergang
in Glan-Münchweiler informiert.
Die notwendigen
Arbeiten wurden am 18.04.2019 beschränkt ausgeschrieben, es wurden neun Firmen
angefragt.
Im Zuge der Planung
wurde eine Kostenschätzung aufgestellt. Für die Umplanung des Bahnübergang
Kusel wurden Kosten in Höhe von 23.532,25 € (brutto) geschätzt, dazu kommen die
Fachbürokosten für die Erstellung und Auswertung der Ausschreibung sowie die
Bauleitung und Bauüberwachung während der Maßnahme.
Zur Submission am
15.05.2019 um 14.00 Uhr sind bis zum Eröffnungszeitpunkt zwei Hauptangebote
eingegangen. Die Prüfung der Angebote ergab folgende Angebotspreise:
Bieter 1: Günter Felmeden GmbH & Co.KG,
Alsenz 69.070,48 €
Bieter 2: Monti GmbH
Merchweiler 67.290,14
€
Eine
Kontrolle der Positionen bezüglich überhöhter und untersetzter Preise wurde
durchgeführt.
Beide
Angebote wurden mit zum Teil überhöhten Einheitspreisen kalkuliert.
Die
hohen Einheitspreise können auf die derzeitige Marktsituation und die
Ausführung in der Hochzeit der Baubranche zurückgeführt werden.
Die
Bieter müssen die Arbeiten aufgrund der angemeldeten Streckensperrung in einem
festen Bauzeitraum und innerhalb von einer Woche ausführen. Die Streckensperrung
wurde für den Zeitraum 01.07.2019 bis 05.07.2019 angemeldet. Die kurzfristige
Eintaktung der Arbeiten in einem Zeitraum, in welchem die Auslastung der Firmen
ohnehin hoch ist, führte wahrscheinlich zu den hohen Einheitspreisen.
Nach Prüfung der Angebote gemäß VOB, Teil A, § 16 konnte kein Bieter ein
wirtschaftliches Angebot vorlegen. Es kann daher kein Angebot als
wirtschaftlich angesehen werden.
Es wird daher empfohlen, das Vergabeverfahren gemäß § 17 VOB/A
aufzuheben.
Die Maßnahme am Bahnübergang ist jedoch für die Verkehrssicherheit
dieses Kreuzungspunktes erforderlich. Eine zügige Durchführung der Arbeiten im
Gleisbett und im Korridors des Gefahrenbereichs ca. 4m von der Gleismitte aus
ist nur während des Zeitraumes des Zugpause im Rahmen der angemeldeten
Schattenmaßnahme möglich. Außerhalb dieser Sperrpause müssen Arbeiten im
Gleisbereich durch Sicherheitsposten beaufsichtigt werden, was erhebliche
Mehrkosten zur Folge hat.
Die Arbeiten außerhalb dieses Gefahrenbereichs können zeitlich
entkoppelt und durch Mitarbeiter der Kreisverwaltung durchgeführt werden.
Um daher die zwingend erforderlichen Arbeiten im Gleisbereich innerhalb
der Sperrpause durchführen zu können, wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen.
Der Landrat wird durch den Kreisausschuss ermächtigt, nach Aufhebung der
Ausschreibung mit den beiden Bietern Nachverhandlungen zu führen mit dem Ziel,
die Arbeiten im Gleisbereich in der ersten Juliwoche ausführen zu lassen. Unter
Zugrundelegung der angebotenen Einheitspreise sind hierbei Kosten von ca.
35.000€ zu erwarten.
Im Rahmen dieser
Kostenerwartung von ca. 35.000€ wird der Landrat ermächtigt, die Entscheidung
zur Auftragsvergabe zu treffen.