Beschlussvorlage:
Bei der Kreissparkasse Kusel ist zum 01.01.2020 die Stelle eines
Vorstandsmitglieds mit dem Schwerpunkt „Markt“ zu besetzen.
Für die ausgeschriebene Stelle haben sich 17 Bewerberinnen/Bewerber
interessiert. Eine vom Verwaltungsrat bestimmte Kommission hat die
eingegangenen Bewerbungen geprüft und mit vier Bewerberinnen/Bewerbern
persönliche Gespräche geführt. Die Kommission hat dem Verwaltungsrat
anschließend einstimmig
Frau Luzia Welter
zur Wahl
vorgeschlagen.
Frau Welter ist zurzeit
stellvertretende Direktorin – Senior Expertin Marktfolge – Kreditvotierung bei
der SaarLB Saarbrücken. Sie stammt aus dem benachbarten Saarland und ist mit
der Region vertraut. Ihre bisherigen beruflichen Stationen bei der SaarLB
qualifizieren Frau Welter in idealer Weise für die Position eines Vorstandsmitglieds
bei der Kreissparkasse Kusel. Sie verfügt über die erforderliche persönliche
und fachliche Eignung zur Führung eines Kreditinstituts.
Der Verwaltungsrat
empfiehlt dem Kreistag einstimmig Frau Luzia Welter zum Vorstandsmitglied der
Kreissparkasse Kusel zu bestellen.
Der Kreisausschuss hat
sich dem Votum angeschlossen.
Nach § 12 Sparkassengesetz (SpkG) werden die Mitglieder des Vorstandes
auf Vorschlag des Verwaltungsrats von den Vertretungen der Träger bestellt.
Die Beschlussfassung des Kreistags über die Bestellung eines
Vorstandsmitglieds aufgrund des Verwaltungsratsvorschlags erfolgt gemäß den
kommunalrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach § 33 LKO. Dabei sind die
für Wahlen maßgebenden Bestimmungen des § 33 Abs. 3 bis 5 LKO anzuwenden.
Danach erfolgt die Wahl in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer
Abstimmung mittels Stimmzettel, sofern der Kreistag nicht ausdrücklich etwas
anderes beschließt (§ 33 Abs. 5 LKO).