Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Kreisausschuss stimmt der Annahme der oben aufgeführten Zuwendungen zu.


Laut § 58 Abs. 3 LKO darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-

leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.

Folgende Zuwendungen wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung/Verwendungszweck

Höhe der Zuwendung

Zuwendungsempfänger

Ingenieurbüro

Christian Decker, Kusel

Geldzuwendung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis

150,00 €

 

Kreisverwaltung Kusel

Kreisjugendamt

Kreissparkasse Kusel

Geldzuwendungen für kulturelle Aufgaben und Tierheim Jettenbach

8.000,00 €

38.571,33 €

31.006,75 €

679,18 €

10.343,55 €

14.799,19 €

103.400,00 €

Tierheim Jettenbach

Allgem.Kulturförderung

800 Jahre Burg Lichtenb./

Burgensommer

Stromaggregate Burg L.

Wasserburg Reipoltsk./

Ankauf Grundstücke

Kunstobjekt für „Straße

des Friedens“ in Reipoltsk.

Kreissparkasse Kusel

Geldbetrag für „Kunst im Grünen 2015“ an der Wasserburg Reipoltskirchen (für Druck von Flyern und Plakate)

550,00 €

Kreisverwaltung Kusel

Referat Kultur


Dafür

Dagegen

Enthaltung

10

0

0