Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO

Betreff
Zuwendungen nach § 58 Abs. 3 LKO
hier: Genehmigung zur Annahme von Spenden
Vorlage
0485/2015
Art
Vorlage KA

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Annahme der oben aufgeführten Zuwendungen zu.

 

Beschlussvorlage:

 

Laut § 58 Abs. 3 LKO darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-

leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.

 

Folgende Zuwendungen wurden dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:

 

 

Zuwendungsgeber

Art der Zuwendung/Verwendungszweck

Höhe der Zuwendung

Zuwendungsempfänger

Ingenieurbüro

Christian Decker, Kusel

 

 

 

Geldzuwendung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis

 

 

 

 

150,00 €

 

 

 

 

 

Kreisverwaltung Kusel

Kreisjugendamt

 

 

 

Kreissparkasse Kusel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldzuwendungen für kulturelle Aufgaben und Tierheim Jettenbach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8.000,00 €

38.571,33 €

31.006,75 €

 

679,18 €

10.343,55 €

 

14.799,19 €

 

103.400,00 €

 

 

Tierheim Jettenbach

Allgem.Kulturförderung

800 Jahre Burg Lichtenb./

Burgensommer

Stromaggregate Burg L.

Wasserburg Reipoltsk./

Ankauf Grundstücke

Kunstobjekt für „Straße

des Friedens“ in Reipoltsk.

 

 

Kreissparkasse Kusel

 

 

 

Geldbetrag für „Kunst im Grünen 2015“ an der Wasserburg Reipoltskirchen (für Druck von Flyern und Plakate)

 

550,00 €

 

 

 

Kreisverwaltung Kusel

Referat Kultur