TOP Ö 8.2: Änderung der Satzung des Landkreises Kusel über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt, die Neufassung der Satzung des Landkreises Kusel über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung - in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

 


Die wirtschaftliche Situation der Abfallwirtschaft des Landkreises hat sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Mit den Überschüssen der letzten Jahre konnten Rücklagen in Höhe von rd. 3,1 Mio. € gebildet und die Eigenkapitalquote des Abfallwirtschaftsbetriebes auf 18,3 % erhöht werden.

 

Wesentlich für diese Entwicklung sind dabei die zusätzlich akquirierten Abfallmengen, die auf der Deponie Schneeweiderhof abgelagert werden. Die dadurch erzielten Erträge tragen maßgeblich dazu bei, dass sich insbesondere die Belastungen aus der Abschreibung des Deponiekörpers reduzieren.

 

Auf Basis der aktuellen Verträge wurden die Gebühren für das Jahr 2015 neu kalkuliert. Die Kalkulation hat ergeben, dass die Gebühren für Abfälle aus privaten Haushalten sowie Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) um rd. 7 % bzw. die Gebühr für Abfälle, die auf der Deponie Schneeweiderhof angeliefert werden, um 39,- € auf 118,- € pro t gesenkt werden können. Da die Gebührensenkung zum 01.01.2015 wirksam werden soll, ist die seit dem 01.01.2009 geltende Gebührensatzung entsprechend zu ändern.

 

Im Zuge dieser Änderung der Gebührensatzung soll darüber hinaus in § 2 Abs. 4 eine redaktionelle Anpassung an die bestehende Abfallsatzung erfolgen (Verweis auf § 13 der Abfallsatzung statt bisher auf § 12 der Abfallsatzung).

 

Eine Gegenüberstellung der bisherigen bzw. der ab dem 01.01.2015 geltenden Gebührensätze (Anlage 1) sowie der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (Anlage 2) lagen den Mitgliedern des Kreistags vor.

 

Der Vorsitzende erläuterte die wirtschaftliche Situation der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und ging anschließend kurz auf die Änderungen bezüglich Biotonne und Wertstoffsack ein. Da die Abfuhrverträge bis 2018 laufen, könne man die Biotonne oder auch den Wertstoffsack frühestens danach einführen. Dadurch seien die Gebühren zumindest für die nächsten drei Jahre kalkulierbar. Für diese Zeit solle man von dem Gebührenzahler nicht mehr Geld als benötigt fordern und somit die Gebühren um durchschnittlich 7 % senken.

 

Herr Dr. Stefan Spitzer lobte die Verwaltung für die gute Arbeit und hoffe, dass auch die Einführung der Biotonne bzw. der Wertstoffsammelstelle die schönen Zahlen nicht wieder verzehre.

 

Anschließend wurde über die Satzungsänderung abgestimmt.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

33

0

0