Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt, die Neufassung der Satzung des Landkreises Kusel über die Erhebung
von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung - in der von der
Verwaltung vorgelegten Fassung.
Beschlussvorlage:
Die wirtschaftliche Situation der Abfallwirtschaft des Landkreises hat
sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Mit den Überschüssen der
letzten Jahre konnten Rücklagen in Höhe von rd. 3,1 Mio. € gebildet und die
Eigenkapitalquote des Abfallwirtschaftsbetriebes auf 18,3 % erhöht werden.
Wesentlich für diese Entwicklung sind dabei die zusätzlich akquirierten
Abfallmengen, die auf der Deponie Schneeweiderhof abgelagert werden. Die
dadurch erzielten Erträge tragen maßgeblich dazu bei, dass sich insbesondere
die Belastungen aus der Abschreibung des Deponiekörpers reduzieren.
Auf Basis der aktuellen Verträge wurden die Gebühren für das Jahr 2015
neu kalkuliert. Die Kalkulation hat ergeben, dass die Gebühren für Abfälle aus
privaten Haushalten sowie Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen
(Gewerbeabfälle) um rd. 7 % bzw. die Gebühr für Abfälle, die auf der Deponie
Schneeweiderhof angeliefert werden, um 39,- € auf 118,- € pro t gesenkt werden
können. Da die Gebührensenkung zum 01.01.2015 wirksam werden soll, ist die seit
dem 01.01.2009 geltende Gebührensatzung entsprechend zu ändern.
Im Zuge dieser Änderung der Gebührensatzung soll darüber hinaus in § 2
Abs. 4 eine redaktionelle Anpassung an die bestehende Abfallsatzung erfolgen
(Verweis auf § 13 der Abfallsatzung statt bisher auf § 12 der Abfallsatzung).
Eine Gegenüberstellung
der bisherigen bzw. der ab dem 01.01.2015 geltenden Gebührensätze (Anlage 1)
sowie der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (Anlage 2) liegen der
Beschlussvorlage bei.