Sitzung: 19.11.2014 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0423/2014
Beschluss:
Der Kreisausschuss
stimmt der Annahme der oben aufgeführten Zuwendung zu.
Beschlussvorlage:
Laut § 58 Abs. 3 LKO
darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-
leistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß
§ 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.
Folgende Zuwendung
wurde dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:
Zuwendungsgeber |
Art der Zuwendung/Verwendungszweck |
Höhe der Zuwendung |
Zuwendungs-empfänger |
Fördergemeinschaft Rotary Kusel e.V. |
Geldzuwendung für
„Straße des Friedens“- Skulptur des
Künstlers Bertrand Ney an der Wasserburg
Reipoltskirchen |
3.480,00 € |
Kreisverwaltung
Kusel Referat Kultur |
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
10 |
0 |
0 |