hier: Genehmigung zur Annahme von Spenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
stimmt der Annahme der oben aufgeführten Zuwendung zu.
Beschlussvorlage:
Laut § 58 Abs. 3 LKO
darf der Landkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben Sponsoring-
leistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte
vermitteln. Über die Annahme oder Vermittlung einer Zuwendung entscheidet gemäß
§ 5 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung des Landkreises Kusel der Kreisausschuss.
Folgende Zuwendung
wurde dem Landkreis Kusel angeboten und durch die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion ohne Beanstandungen geprüft:
Zuwendungsgeber |
Art der Zuwendung/Verwendungszweck |
Höhe der Zuwendung |
Zuwendungs-empfänger |
Fördergemeinschaft Rotary Kusel e.V.
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Geldzuwendung für
„Straße des Friedens“- Skulptur des
Künstlers Bertrand Ney an der Wasserburg
Reipoltskirchen
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3.480,00 €
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Kreisverwaltung
Kusel Referat Kultur
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