Sitzung: 27.11.2014 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0416/2014
Der Landrat hat
beim Rechnungsprüfungsausschuss kein Stimmrecht (§ 57 LKO i.V.m § 110 Abs. 4
GemO).
Der
Rechnungsprüfungsausschuss wählt daher gemäß § 57 LKO i.V.m. § 110 Abs. 1 GemO
bzw. § 30 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag für die Dauer der
Wahlzeit des Kreistages aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.
Die Grundsätze der
Wahl sind in § 33 LKO i.V.m § 25 der Geschäftsordnung für den Kreistag
festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer
Abstimmung durch Stimmzettel, sofern nicht der Ausschuss mit der Mehrheit der
anwesenden Mitglieder etwas anderes beschließt.
Herr Frieder Haag,
der als ältestes anwesendes Mitglied des Rechnungsprüfungs-ausschusses, zu
diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz führte, schlug vor die Wahl per
Akklamation durchzuführen, um mehr Zeit für die Prüfung des Jahresabschlusses
zur Verfügung zu haben. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
stimmten dieser Vorgehensweise einstimmig zu.
Sodann forderte
Herr Haag die Ausschussmitglieder auf, Wahlvorschläge einzubringen und schlug
seinerseits Herrn Rudi Agne (SPD) zur Wiederwahl vor. Da keine weiteren
Wahlvorschläge eingebracht wurden, wurde sodann über den Wahlvorschlag
abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
9 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen
Somit war Herr Rudi
Agne zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.
Herr Agne nahm die
Wahl an, bedankte sich für das Vertrauen und übernahm sodann den Vorsitz des
Rechnungsprüfungsausschusses.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
9 |
0 |
0 |