TOP Ö 1: Wahl der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Landrat hat beim Rechnungsprüfungsausschuss kein Stimmrecht (§ 57 LKO i.V.m § 110 Abs. 4 GemO).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wählt daher gemäß § 57 LKO i.V.m. § 110 Abs. 1 GemO bzw. § 30 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.

 

Die Grundsätze der Wahl sind in § 33 LKO i.V.m § 25 der Geschäftsordnung für den Kreistag festgelegt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung im Wege geheimer Abstimmung durch Stimmzettel, sofern nicht der Ausschuss mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder etwas anderes beschließt.

 

Herr Frieder Haag, der als ältestes anwesendes Mitglied des Rechnungsprüfungs-ausschusses, zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz führte, schlug vor die Wahl per Akklamation durchzuführen, um mehr Zeit für die Prüfung des Jahresabschlusses zur Verfügung zu haben. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses stimmten dieser Vorgehensweise einstimmig zu.

 

Sodann forderte Herr Haag die Ausschussmitglieder auf, Wahlvorschläge einzubringen und schlug seinerseits Herrn Rudi Agne (SPD) zur Wiederwahl vor. Da keine weiteren Wahlvorschläge eingebracht wurden, wurde sodann über den Wahlvorschlag abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Dafür, 0 Dagegen, 0 Enthaltungen

 

Somit war Herr Rudi Agne zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.

 

Herr Agne nahm die Wahl an, bedankte sich für das Vertrauen und übernahm sodann den Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

9

0

0