TOP Ö 9.1: Feststellung des Jahresabschlusses 2012

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses beschließt der Kreistag:

 

a) den Jahresabschluss 2012 wie vorgelegt mit der Bilanzsumme

 

                        Aktiva:                       5.675.573,40 €

                        Passiva:                     5.675.573,40 €

 

und dem Jahresverlust in Höhe von 183.814,84 €

gem. §27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.

 

            b) den Jahresverlust in Höhe von 183.814,84 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 


Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist der Eigenbetrieb „Jobcenter Landkreis Kusel“ nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.

 

Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungslegung des Jobcenters nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung zu erfolgen.

 

Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr 2012 wurde durch das Jobcenter entsprechend der §§ 22 bis 27 EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft.

Der nach kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt.

 

Das Wirtschaftsjahr 2012 wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:

 

            Aktiva:            5.675.573,40 €

            Passiva:          5.675.573,40 €

 

Das Jahresergebnis war im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:

 

-      Die Kostenerstattungen durch Bund und Kommune sind gesetzlich geregelt. Da die tatsächlichen Ausgaben die Planwerte überschritten haben, musste durch die Träger der Grundsicherung ein höherer Erstattungsbetrag geleistet werden.

 

-       Bei den passiven Leistungen nach SGB II wurden geringere Sozialversicherungsbeiträge geplant. Die Planung erfolgte auf Grundlage des durch den Rechtsvorgänger bereitgestellten Zahlenwerkes

 

-       In die Aufwendungen zur Eingliederung waren Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds mit geplant, die jedoch direkt an die Träger von Bildungsmaßnahmen geflossen sind und nicht im Haushalt des Jobcenters abgebildet wurden.

 

-      Der Personalaufwand wurde im Wesentlichen durch die im Plan nicht berücksichtigte Einstellung von Personal und dem hohen Tarifabschluss, sowie die Berücksichtigung der Rückstellungen für Urlaub und Mehrarbeit beeinflusst. Aus der Zuführung zu den Rückstellungen resultiert im Wirtschaftsjahr 2012 ein ausgabenunwirksamer Verlust, der in der Bilanz als Jahresverlust ausgewiesen ist.

 

-      Die tatsächlichen Abschreibungen des Berichtsjahres lagen aufgrund der zum Zeitpunkt der Planerstellung fehlenden Bestandsübertragung durch den Rechtsvorgänger (Bundesagentur für Arbeit) über dem Planansatz.

 

-      Die Abweichungen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Einsparungen bei verschiedenen Einzelposten.

 

-       Die Zinsaufwendungen resultieren aus der Zwischenfinanzierung der geleisteten Auszahlungen mittels Kassenkredit bis zur Mittelerstattung durch die Träger.

 

Danach ergibt sich ein Jahresverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung von

 

183.814,84 €

 

Entsprechend der LVO über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 fand in der Sitzung des Werkausschusses am 26.11.2014 eine Schlussbesprechung statt, zu der auch der Rechnungshof eingeladen wurde.

 

Der Jahresabschluss sowie der Prüfbericht lagen den Mitgliedern des Kreistags vor.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 nicht wie üblich in 2013 erfolgte, da die Eröffnungsbilanz, die Grundlage für den Jahresabschluss sei, erst im Jahr 2014 festgestellt werden konnte. Die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2013 solle möglichst im Frühjahr 2015 und der Jahresabschluss 2014 dann im Winter erfolgen.

 

Anschließend wurde über die Beschlussvorlage abgestimmt.


Dafür

Dagegen

Enthaltung

33

0

0