Sitzung: 03.12.2014 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0440/2014
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses beschließt der Kreistag:
a) den Jahresabschluss 2012 wie vorgelegt
mit der Bilanzsumme
Aktiva: 5.675.573,40
€
Passiva: 5.675.573,40 €
und dem Jahresverlust in Höhe von 183.814,84
€
gem. §27 Abs. 2 EigAnVO festzustellen.
b) den Jahresverlust in
Höhe von 183.814,84 € auf neue
Rechnung vorzutragen.
Gem. § 57 LKO i. V. m. § 86 Abs. 2 GemO ist der Eigenbetrieb „Jobcenter
Landkreis Kusel“ nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und
Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.
Dies bedeutet, dass
die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der EigAnVO über die Wirtschaftsführung
und das Rechnungswesen anzuwenden sind. Hiernach hat die Rechnungslegung des
Jobcenters nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung zu
erfolgen.
Der Abschluss für das
Wirtschaftsjahr 2012 wurde durch das Jobcenter entsprechend der §§ 22 bis 27
EigAnVO erstellt und von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH geprüft.
Der nach
kommunalrechtlichen Vorschriften vorgesehene Bestätigungsvermerk wurde
uneingeschränkt erteilt.
Das Wirtschaftsjahr
2012 wurde mit folgender Bilanzsumme abgeschlossen:
Aktiva: 5.675.573,40 €
Passiva: 5.675.573,40 €
Das Jahresergebnis war
im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte beeinflusst:
-
Die Kostenerstattungen durch
Bund und Kommune sind gesetzlich geregelt. Da die tatsächlichen Ausgaben die
Planwerte überschritten haben, musste durch die Träger der Grundsicherung ein
höherer Erstattungsbetrag geleistet werden.
-
Bei den passiven Leistungen nach SGB II wurden
geringere Sozialversicherungsbeiträge geplant. Die Planung erfolgte auf
Grundlage des durch den Rechtsvorgänger bereitgestellten Zahlenwerkes
-
In die Aufwendungen zur Eingliederung waren
Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds mit geplant, die jedoch direkt an die
Träger von Bildungsmaßnahmen geflossen sind und nicht im Haushalt des
Jobcenters abgebildet wurden.
-
Der Personalaufwand wurde im
Wesentlichen durch die im Plan nicht berücksichtigte Einstellung von Personal
und dem hohen Tarifabschluss, sowie die Berücksichtigung der Rückstellungen für
Urlaub und Mehrarbeit beeinflusst. Aus der Zuführung zu den Rückstellungen
resultiert im Wirtschaftsjahr 2012 ein ausgabenunwirksamer Verlust, der in der
Bilanz als Jahresverlust ausgewiesen ist.
-
Die tatsächlichen
Abschreibungen des Berichtsjahres lagen aufgrund der zum Zeitpunkt der
Planerstellung fehlenden Bestandsübertragung durch den Rechtsvorgänger
(Bundesagentur für Arbeit) über dem Planansatz.
-
Die Abweichungen bei den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus
Einsparungen bei verschiedenen Einzelposten.
-
Die Zinsaufwendungen resultieren aus der
Zwischenfinanzierung der geleisteten Auszahlungen mittels Kassenkredit bis zur
Mittelerstattung durch die Träger.
Danach ergibt sich ein
Jahresverlust in der Gewinn-
und Verlustrechnung von
183.814,84
€
Entsprechend der LVO
über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 fand in der Sitzung
des Werkausschusses am 26.11.2014 eine Schlussbesprechung statt, zu der auch
der Rechnungshof eingeladen wurde.
Der Jahresabschluss
sowie der Prüfbericht lagen den Mitgliedern des Kreistags vor.
Der Vorsitzende
erläuterte, dass die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 nicht wie üblich
in 2013 erfolgte, da die Eröffnungsbilanz, die Grundlage für den
Jahresabschluss sei, erst im Jahr 2014 festgestellt werden konnte. Die Prüfung
und Feststellung des Jahresabschlusses 2013 solle möglichst im Frühjahr 2015
und der Jahresabschluss 2014 dann im Winter erfolgen.
Anschließend wurde
über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
33 |
0 |
0 |