TOP Ö 1.1: Jugendraum in der Ortsgemeinde Altenglan

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Bemühungen der Ortsgemeinde Altenglan zur Einrichtung und Organisation eines Jugendraumes zu unterstützen und gewährt einen Zuschuss von 10% der anerkannten zuschussfähigen Kosten, höchstens jedoch 700,00 €. Die Zuschussgewährung steht unter dem Vorbehalt der anteiligen Rückzahlung, falls der Jugendraum vor Ablauf von sieben Jahren für andere Zwecke genutzt wird.

 


Die Ortsgemeinde Altenglan möchte in den Räumen des DRK Altenglan einen Jugendraum einrichten. Mit dem DRK wurde über die Anmietung der beiden großen Räume des DRK- Hauses ein Mietvertrag abgeschlossen. Den Mietzins trägt die Ortsgemeinde.

 

Die Jugendarbeit in dieser Einrichtung soll durch die Fachkraft der Verbandsgemeinde und durch eine Fachkraft der AWO- Südwest geleistet werden. Weiterhin soll eine ehrenamtliche Struktur aufgebaut werden, die die Hauptamtlichen in ihrer Arbeit ergänzen und unterstützen.

Durch den Jugendraum soll u.a. den Problemen mit Jugendlichen im Bahnhofshofumfeld begegnet werden. In der ersten Zeit soll dort nur professionelle Jugendarbeit als offene Jugendarbeit angeboten werden.

 

Die Ortsgemeinde beantragt für die Schaffung des Jugendraumes sowohl beim Land Rheinland-Pfalz als auch beim Landkreis Kusel einen Zuschuss. Die zu finanzierenden Kosten für die Erstausstattung belaufen sich auf  7.000,00 €. Voraussetzung für eine Landesförderung ist die angemessene Beteiligung des Landkreises als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Die Konzeption zur Betreibung des Jugendraums wurde mit dem Jugendamt fachlich abgestimmt und wird von diesem in der Anfangsphase begleitet.

 

Herr Werner Barthel und Frau Christina Emrich (Mitarbeiterin der Verbandsgemeinde Altenglan im Bereich der Jugendhilfe) verdeutlichten nochmals, wie wichtig die Einrichtung des Jugendraums sei, um eine strukturierte und offene Jugendarbeit durchführen zu können.

Nachdem der frühere Jugendraum bereits vor Jahren geschlossen wurde, sei es nun gelungen geeignete Räumlichkeiten in der Nähe des Sportplatzes zu mieten. Die Lage sei ideal, da die Wohnbebauung nicht unmittelbar angrenze. Man erhoffe sich mit der Einrichtung des Jugendraums unter anderem die Probleme im Bahnhofsbereich in den Griff zu bekommen. Werner Barthel und Christina Emrich gingen anschließend kurz auf die Personalstruktur ein, ehe sie die Fragen der Jugendhilfeausschussmitglieder beantworteten.

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Ortsgemeinde Altenglan, wie für Jugendräume anderer Ortsgemeinden, einen Zuschuss von 10 % der vom Land anerkannten zuschussfähigen Kosten zu gewähren. Die erforderlichen Haushaltmittel stehen als Haushaltsausgabereste unter Haushaltsstelle 36611.78143000 zur Verfügung.

 


Dafür

Dagegen

Enthaltung

8

0

0