Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Bemühungen der Ortsgemeinde
Altenglan zur Einrichtung und Organisation eines Jugendraumes zu unterstützen
und gewährt einen Zuschuss von 10% der anerkannten zuschussfähigen Kosten,
höchstens jedoch 700,00 €. Die Zuschussgewährung steht unter dem Vorbehalt der
anteiligen Rückzahlung, falls der Jugendraum vor Ablauf von sieben Jahren für
andere Zwecke genutzt wird.
Beschlussvorlage:
Die Ortsgemeinde Altenglan möchte in den Räumen des DRK Altenglan einen
Jugendraum einrichten. Mit dem DRK wurde über die Anmietung der beiden großen
Räume des DRK- Hauses ein Mietvertrag abgeschlossen. Den Mietzins trägt die
Ortsgemeinde.
Die Jugendarbeit in dieser Einrichtung soll durch die Fachkraft der
Verbandsgemeinde und durch eine Fachkraft der AWO- Südwest geleistet werden.
Weiterhin soll eine ehrenamtliche
Struktur aufgebaut werden, die die Hauptamtlichen in ihrer Arbeit
ergänzen und unterstützen.
Durch den Jugendraum soll u.a. den Problemen mit Jugendlichen im
Bahnhofshofumfeld begegnet werden. In der ersten Zeit soll dort nur
professionelle Jugendarbeit als offene Jugendarbeit angeboten werden.
Die Ortsgemeinde beantragt für die Schaffung des Jugendraumes sowohl beim Land Rheinland-Pfalz als auch beim Landkreis Kusel einen Zuschuss. Die zu finanzierenden Kosten für die Erstausstattung belaufen sich auf 7.000,00 €. Voraussetzung für eine Landesförderung ist die angemessene Beteiligung des Landkreises als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Konzeption zur Betreibung des Jugendraums wurde mit dem Jugendamt fachlich abgestimmt und wird von diesem in der Anfangsphase begleitet.
Die Verwaltung empfiehlt, der Ortsgemeinde Altenglan, wie für
Jugendräume anderer Ortsgemeinden, einen Zuschuss von 10 % der vom Land
anerkannten zuschussfähigen Kosten zu gewähren. Die erforderlichen Haushaltmittel stehen als Haushaltsausgabereste unter
Haushaltsstelle 36611.78143000 zur
Verfügung.